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Heft Nr. 2/2026 – 107. Jahrgang
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| Abhandlung | Die Rückkaufsrechte gemäss BGBB Fuhrer David, Dr. iur., Rechtsanwalt & Notar, Nussbaumen | 65
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Autorisation d’acquérir en faveur d’un apiculteur. | 86
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| | BGBB Art. 61; Erwerbsbewilligung zugunsten eines Imkers.
Die Imkerei ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit. Die Eigenschaft des Imkers als Selbstbewirtschafter muss im Zusammenhang mit Grundstücken geprüft werden, für die eine Erwerbsbewilligung erforderlich ist. Diese Eigenschaft muss für die gesamte betroffene Parzelle gegeben sein. Dies
ist nicht der Fall, wenn der Imker nur einen kleinen Teil dieses Grundstücks nutzen will.
TRIBUNAL FÉDÉRAL, IIe Cour de droit public, extrait de l’arrêt du 22 octobre 2025 non publié (recours en matière de droit public) (2C_241/2025). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 150 II 168 Autorisation d’acquérir un immeuble agricole; qualité d’exploitant à titre personnel. | 92
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| | BGBB Art. 9; Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Begriff des Selbstbewirtschafters.
Einschlägige Bestimmungen und Rechtsprechung zum Begriff des Selbstbewirtschafters (Erw. 4.1). Die Grundsätze, die zur Anerkennung der Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Gewerbes in Form einer juristischen Person entwickelt wurden, gelten mutatis mutandis auch für landwirtschaftliche Grundstücke (Erw. 4.1.2). Eine Person, die eine Vergangenheit mit Bezug zur Landwirtschaft aufweist und in diesem Bereich über ausländische Diplome, die von der zuständigen Behörde als gleichwertig mit einem Fähigkeitsausweis beurteilt wurden, und aktuelle Kenntnisse
verfügt, die durch Zeugnisse von Landwirten belegt sind, sowie beabsichtigt, das Grundstück langfristig selbst zu bewirtschaften, ist als Selbstbewirtschafterin zu qualifizieren. Die Tatsache, dass die betroffene
Parzelle künftig umgezont werden könnte, ist für die Anwendung von Art. 9 BGBB nicht relevant. Gleiches gilt für den Umstand, dass das geplante Obstbauprojekt erst in etwa zehn Jahren ein Einkommen generieren wird (Erw. 4.2–4.5).
TRIBUNAL FÉDÉRAL, IIe Cour de droit public, extrait de l’arrêt du 1er mars 2024, (recours en matière de droit public) (2C_317/2023 – Praxis 2024 p. 792). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Feststellungsgesuch über das Nichtbestehen eines
landwirtschaftlichen Gewerbes. | 98
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| | BGBB Art. 7 Abs. 1, VBB Art. 2a Abs. 6; Feststellungsgesuch
über das Nichtbestehen eines landwirtschaftlichen Gewerbes.
Massgebend für die Beurteilung des Bestehens eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist mindestens eine Standardarbeitskraft notwendig (Erw. 4). Massgebend ist nicht die effektive Rohleistung, sondern die potenzielle mögliche Rohleistung, die nach objektiven Kriterien und nicht nach der tatsächlichen Nutzung des Eigentümers
zu bestimmen ist (Erw. 5).
BUNDESGERICHT, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, Auszug aus dem unveröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2023 (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)
(2C_494/2022). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Juste motif permettant l’acquisition d’un immeuble agricole par une personne qui n’est pas exploitant à titre personnel. Une fondation ne peut pas être considérée comme exploitant à titre personnel. | 103
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| | BGBB Art. 64 Abs. 1; wichtiger Grund für den Erwerb einer landwirtschaftlichen Liegenschaft durch eine Person, die nicht Selbstbewirtschafter ist.
Eine Stiftung kann nicht als Selbstbewirtschafter angesehen werden. Der wichtige Grund für die Bewilligung des Erwerbs durch eine Person, die nicht selbstständig bewirtschaftet, kann in der Person des Erwerbers oder in den objektiven Umständen des Einzelfalls liegen. Liegt ein wichtiger Grund vor, muss die Bewilligung erteilt werden. Im vorliegenden
Fall verfolgt die Stiftung (deren Hauptzweck der Schutz von Equiden ist) einen gemeinnützigen Zweck und erfüllt die Voraussetzungen von Art. 64 Abs. 1 BGBB.
TRIBUNAL FÉDÉRAL, IIe Cour de droit public, extrait de l’arrêt du 11 octobre 2022 non publié (recours en matière de droit public) (2C_601/2021). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Widerruf einer Erwerbsbewilligung. Der auf Art. 71 Abs. 2 BGBB gestützte Rechtsmittelgrund (Verjährung des Widerrufsrechts) kann nicht erst in einem Bundesverfahren geltend gemacht werden. | 109
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| | BGBB Art. 71 und 72; Widerruf einer Erwerbsbewilligung.
Der auf Art. 71 Abs. 2 BGBB gestützte Rechtsmittelgrund (Verjährung des Widerrufsrechts) kann nicht erst in einem Bundesverfahren geltend gemacht werden.
Der Widerruf einer Erwerbsbewilligung unterliegt einer objektiven Voraussetzung (falsche Angaben) und einer subjektiven Voraussetzung (die Bewilligung muss «erlangt» worden sein). Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, da der Käufer nicht die Absicht hatte, die betreffenden
Grundstücke zu bewirtschaften.
TRIBUNAL FÉDÉRAL, IIe Cour de droit public, extrait du l’arrêt du 7 septembre 2022 non publié (recours en matière de droit public) (2C_783/2021). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 149 II 433 Révocation d›une autorisation d’acquérir un immeuble agricole; rectification du registre foncier; prescription. | 116
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| | BGBB Art. 71 Abs. 2 und Art. 72 Abs. 3; Widerruf einer Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Berichtigung des Grundbuchs; Verjährung.
BGBB Art. 70 und 71 BGBB; nichtige Rechtsgeschäfte; Widerruf der Bewilligung.
Zusammenhang zwischen den Fristen von Art. 71 Abs. 2 BGBB und Art. 72 Abs. 3 BGBB im Falle des Widerrufs einer Bewilligung, die auf dem bäuerlichen Bodenrecht beruht. Wird eine Bewilligung innerhalb der Zehnjahresfrist von Art. 71 Abs. 2 BGBB widerrufen, muss das Grundbuch berichtigt werden, auch wenn die entsprechende Anordnung erst
nach Ablauf der Frist von Art. 72 Abs. 3 BGBB erfolgt (Erw. 3 und 4).
Art. 70 BGBB «Nichtige Rechtsgeschäfte» bezieht sich auf Handlungen, für die eine Bewilligung verweigert wurde. Art. 71 BGBB «Widerruf der Bewilligung» gilt für Fälle, in denen die Bewilligung erteilt und später widerrufen wurde (Erw. 4 und 5).
TRIBUNAL FÉDÉRAL, IIe Cour de droit public, extrait de l’arrêt du 27 septembre 2023 (recours en matière de droit public) (2C_856/2021). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Vertraglich vereinbartes Rückkaufsrecht für ein landwirtschaftliches Gewerbe. | 123
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| | BGBB Art. 41; Vertraglich vereinbartes Rückkaufsrecht für
ein landwirtschaftliches Gewerbe.
Der Rückkaufsberechtigte kann nach Aufgabe der Selbstbewirtschaftung durch den Erwerber das Rückkaufsrecht geltend machen. Dies ist nicht rechtsmissbräuchlich, auch wenn der Rückkaufsberechtigte die Selbstbewirtschaftung (zum Beispiel aufgrund seines Alters) nicht wieder selbst aufnimmt (Erw. 5).
BUNDESGERICHT, I. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem nicht veröffentlichten Urteil vom 16. August 2023 (Beschwerde in Zivilsachen) (4A_229/2023). |
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