Heft Nr. 1/1974 – 55. Jahrgang
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Abhandlung | Das Eidgenössische Grundbuchamt Eggen Gerhard, Dr., Fürsprecher, ehemaliger Chef dieses Amtes, Bern | 1
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Grundstückgewinnsteuer. Gewinnberechnung bei Veräusserung von Stockwerkeigentum aus einem gesamthaft erworbenen Hausgrundstück. | 9
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern ZGB Art. 681, GVo Art. 71 Abs. 2. Erneuerung der Vormerkung eines Kaufsrechtes.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern ZGB Art. 683, 963 Abs. 1, GVo Art. 24. Vorgehen des Grundbuchamtes beim Vollzug eines Kaufsrechtes, wenn die Eintragungsbewilligung des Kaufsrechtsgebers fehlt.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern Nichtzulassung einseitiger Rückzüge von Grundbuchanmeldungen.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern Fiduziarisches Grundeigentum. Klage des Fiduzianten gegen den Fiduziar auf Uebertragung des Eigentums.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 98 II 281 Vertrag über eine noch nicht angefallene Erbschaft. Ein solcher Vertrag kann gültig zustandekommen, wenn der Erblasser mitwirkt und zustimmt (Gegenschluss aus Art. 636 Abs. 1 ZGB). | 15
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern BeurkG § 17 Abs. 1. Zum Begriff «an der Beurkundung beteiligt».
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) ZGB Art. 869. Rechtsgeschäftliche Uebertragung der Forde- rung aus einem Namenschuldbrief. Ausser der Uebergabe des Pfandtitels bedarf es der Angabe des Erwerbers. Ein Blankoindossament genügt nicht. | 21
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 98 Ia 241 Hypothèque légale d'artisan et d'entrepreneur. Art. 839 et 961 cc. | 29
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 98 III 53 Grundpfandsteigerung; Verschiebung wegen eines Prozesses über das Vorkaufsrecht nach Art. 6 EGG. | 34
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 98 III 57 Aufhebung eines Steigerungszuschlags. Wegen eines fehlerhaften Verfahrens, für das der Ersteigerer nicht verantwortlich ist, kann der Zuschlag nach Ablauf eines Jahres seit der Steigerung grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden, wenn er nicht innert eines Jahres seit der Steigerung durch Beschwerde (Art. 136bis SchKG) angefochten worden ist. SchKG Art. 17 Abs. 1 und 2; SchKG Art. 13; SchKG Art. 21. | 38
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. OG Art. 103 lit. a. | 43
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. BewB Art. 3 und 4 Abs. 1; BewB Art. 5 lit. b.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 99 Ib 39 Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Verstoss gegen schweizerisch-österreichischen Niederlassungsvertrag von 1875? | 58
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Gesetzgebung | Reglement über die Erteilung des eidgenössischen Patents für Ingenieur-Geometer, vom 2. Mai 1973 (AS 1973 S. 931).
Reglement über theoretische Ingenieur-Geometer-Prüfung und Ergänzungsprüfungen, vom 11. Mai 1973 (AS 1973 S. 940).
Reglement über Ausbildungspraxis für Ingenieur-Geometer und praktische Ingenieur-Geometer-Prüfung, vom 11. Mai 1973 (AS 1973 S.944).
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