Bern Dienstbarkeitsrecht. - Befugnis des Grundbuchverwalters,
Vereinbarungen, die als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden sollen, auf ihre Gesetzmãssigkeit und Uebereinstimmung mit den öffentlichrechtlichen Bestimmungen des Baureglementes einer Gemeinde zu prüfen.
Eidg. Rekurskommission für den Erwerb von Grundstücken / Commission fédérale de recours en matière d'acquisition d'immeubles par des personnes a l'étranger Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch
Personen im Ausland.
BGE 92 I 324 Bäuerliches Bodenrecht. Ausschluss des Einspruchs gegen
Liegenschaftskäufe, wenn Rechtsgeschäfte, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben abgeschlossen werden, in Frage stehen (Art. 21 Abs. l lit. b EGG).