Heft Nr. 5/1997 – 78. Jahrgang
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Abhandlung | A propos de la constitution des cédules hypothécaires Steinauer Paul-Henri, docteur en droit et professeur | 289
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Ein Grundstück des Schuldners ist auf Begehren des Gläubigers zu pfänden, auch wenn dieser es zur Zeit der Pfändung bereits veräussert hat, die Eigentumsübertragung auf den Käufer aber im Haupthuch des Grundbuchs noch nicht eingetragen ist | 303
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Schwyz Zwangsverwertung. Fällig gewordene Kanalisationsanschlussgebühren, die vom früheren Eigentümer nicht bezahlt wurden, gehen nicht auf den Ersteigerer über, wenn die Zahlungspflicht nicht als Last ins Lastenverzeichnis aufgenommen worden ist | 304
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Schwyz Baubewilligung. Die Baubewilligungsbehörde kann einen Baugesuchsteller nicht hoheitlich verpflichten, einen Dienstbarkeitsvertrag über die ungleiche Verteilung des Grenzabstandes mit seinem Nachbarn abzuschliessen | 308
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Thurgau Rechtsnatur eines Näherbaurechts, Feststellungsinteresse wird bejaht | 309
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Aargau Anmerkung «öffentlicher Fussweg»; Zuständigkeit des Zivilrichters zur Feststellung bzw. Berichtigung des Inhalts; Rechtsnatur; Ersitzung einer Dienstbarkeit. | 311
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Aargau Die Beschränkung zugunsten der Einwohnergemeinde, eine Wohnung nur als Alterswohnung zu nutzen, lässt sich nicht als Personaldienstbarkeit eintragen | 318
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Aargau Im Dienstbarkeitsvertrag ist ausdrücklich festzuhalten, ob die Benützungsrechte an Autoabstellplätzen als ausschliessliche oder nur als Mitbenützungsrechte vereinbart werden. | 329
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Aargau Dienstbarkeit. Schicksal der Lasten bei der Teilung eines belasteten Grundstücks, Vorgehen, Mitwirkungspflicht des Notars. Eine mangelnde Bereinigung der Dienstbarkeiten rechtfertigt die Abweisung der Grundbuchanmeldung für die Grundstücksteilung. | 332
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Obwalden Dienstbarkeit. Es besteht keine gesetzliche Grundlage, um andere Dienstbarkeitsberechtigte an den Erstellungskosten einer auf einem Drittgrundstück stehenden, auch ihnen dienenden Vorrichtung zu beteiligen. | 336
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Baselland Dienstbarkeit. Zulässigkeit der Feststellungsklage bezüglich der Ausübung eines Geh- und Fahrrechts. Auslegung der Dienstbarkeit. | 340
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Valais Servitude foncière: valeur litigieuse, constitution, conditions de la prescription acquisitive. | 347
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Fribourg Servitude foncière: libelle pour l'inscription au registre foncier. | 351
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 120 III 136 Vente immobilière. Enchères forcées. Garantie. | 352
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 121 III 24 Vente immobilière. Enchères forcées. Unités de propriété par étages. Sort des places de parc sises sur l'immeuble de base. | 354
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 121 III 242 Öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung betreffend Ausnützungsübertragung wird durch die Zwangsversteigerung nicht erschüttert. Es ist undenkbar, dass das Grundstück an der Zwangsversteigerung einmal mit und einmal ohne Berücksichtigung der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkung ausgerufen wird (Doppelaufruf ausgeschlossen). | 357
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