Heft Nr. 5/2011 – 92. Jahrgang
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Abhandlung | Die Schweizerische Zivilprozessordnung aus grundbuch- und notariatsrechtlicher Sicht Schmid Jürg, alt Notariatsinspektor des Kantons Zürich und
Lehrbeauftragter an der Universität Zürich
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Contrôle de Ia capacité civile par le notaire. | 306
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 135 V 436 Ein während der Ehe bei der beruflichen Vorsorge realisierter Verlust auf dem Vorbezug ist bei der Ermittlung der Austrittsleistung nicht zu berücksichtigen.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 136 V 57 Berücksichtigung der Vorbezüge aus der beruflichen Vorsorge,
wenn die damit finanzierte Liegenschaft nach der Scheidung im Gesamteigentum der Ex-Ehegatten verbleibt.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) lnteressenkollision, wenn zwischen dem Schenker und dem
gesetzlichen Vertreter des Beschenkten eine nahe persönliche Verbindung besteht.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Umfang des Grundeigentums. Keine Entschädigung beim Bau
eines Einbahntunnels, wenn das darüberliegende Grundstück
landwirtschaftlich genutzt wird
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 135 III 585 Ausserbuchlicher Erwerb von Grundeigentum (Scheidungsurteil) eines vor Eintritt der Rechtskraft in Konkurs gefallenen Eigentümers.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Voraussetzungen, unter welchen jeder Stockwerkeigentümer
die Abberufung des Verwalters verlangen kann, wenn die
Stockwerkeigentümergemeinschaft diese ablehnt.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 136 III 174 Contestation de Ia validité d'une décision de l'assemblée des propriétaires d'étages prise suite à une convocation ne répondant pas aux critères formels; principe général de Ia bonne foi. | 342
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Die Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters ist formeller Art. Er hat daher nicht zu prüfen, ob die zur Eintragung angemeldete Dienstbarkeit mit einer bereits eingetragenen Dienstbarkeit kollidiert.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 136 V 127 Hinterlassenenleistungen der weitergehenden beruflichen Vorsorge. Begünstigung der Lebenspartnerin. | 349
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Gesetzgebung | Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008 (AS 2010 S. 1739, SR 272).
Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) vom 5. Oktober 2007 (AS 2010 S. 1881; SR 312.0). | 352
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