BGE (unveröffentlicht) Eigentumsfreiheitsklage. Der Anspruch auf Beseitigung richtet sich gegen jede Art der Einwirkung, ohne dass das Verhältnis zwischen dem Nachteil und den Beseitigungskosten zu berücksichtigen wäre.
BGE (unveröffentlicht) Der Erwerb eines Grundstücks für einen Immobilienanlagefonds zum Zwecke der Personalvorsorge, der durch eine AG als Fondleitungsgesellschaft erfolgt, gilt als Bewilligungstatbestand.
BGE (unveröffentlicht) Foi publique du registre foncier; publicité naturelle. L'exactitude du plan est également élevée au rang de fiction à l'égard de l'acquéreur de bonne foi.
BGE (unveröffentlicht) Der mit einem Fuss- und Fahrwegrecht belastete Eigentümer hat die zweckbestimmte Ausübung des Rechts uneingeschränkt zu ermöglichen, selbst wenn ihm auf der Dienstbarkeitsfläche dadurch keine vernünftige Nutzungsmöglichkeit mehr zusteht.
BGE (unveröffentlicht) Löschung einer Dienstbarkeit, wenn das Interesse an der Aufrechterhaltung der Dienstbarkeit nicht mehr mit dem ursprünglichen Dienstbarkeitszweck identisch ist.
BGE (unveröffentlicht) Verlegung einer Dienstbarkeit. Ein schutzwüdiges Interesse des Berechtigten, das wirtschaftlicher, ästhetischer oder anderer immaterieller Natur ist, genügt.