Voraussetzungen, Inhalt und Schranken der Grundbucheinsicht Eberhard Philipp, MLaw, Rechtsanwalt und Notar, Leiter des
Notariates, Grundbuch- und Konkursamtes March in Lachen SZ
BGE (unveröffentlicht) Auskunftserteilung und Einsichtnahme in das Grundbuch.
Kein voraussetzungsloses Einsichtsrecht eines Erben in
die von der verstorbenen Person abgeschlossenen Kaufverträge nach erfolgter Teilung der Erbschaft.