Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 105/2024) |
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Wahlmöglichkeiten -
Wahlrecht des überlebenden Ehegatten -
Wald Waldfestsetzung Ohne Waldfeststellungsverfahren bleibt ein innerhalb einer Bauzone befindliches Waldgrundstück forstrechtlich Wald Bd. 91
S. 173
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Wandelung -
Wasser -
Wasserbezugsrecht -
Wasserrecht Abgrenzung Wasserkraftrecht Ehehaftes Recht oder Konzession? Abgrenzung (Bern) Bd. 87
S. 310
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Wasserrechtssverleihung -
Wechsel -
Weg -
Wegbedingung -
Wegrecht Irène Martin-Rivara, Dans les sinuosités juridiques des chemins privés : du chemin détenu en copropriété à la servitude de passage Bd. 103
S. 69
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Weide -
Weiterveräussserung -
Werkeigentümerhaftung -
Werkplan -
Werkvertrag Koller Alfred, Vertragliche Regelung der Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute Bd. 90
S. 197
Vischer Markus, Mängelrechte beim Kauf eines Stockwerkanteils Bd. 96
S. 217
Abtretung von Garantieansprüchen Abtretung von Garantieansprüchen durch den Totalunternehmer. Eine Entlassung aus der Haftung muss unzweifelhaft und klar und eindeutig formuliert sein Bd. 91
S. 273
Gewährleistung Der werkvertragliche Nachbesserungsanspruch betreffend gemeinsamer Bauteile steht jedem Stockwerkeigentümer ungeteilt und unabhängig der jeweiligen Wertquote zu. Bd. 101
S. 110
Nebeneinander von werkvertraglicher und kaufvertraglicher Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute Bd. 90
S. 198
Grundstückkauf mit Werkvertrag Kauf von Grundstücken mit projektierter oder angefangener Baute. Echte und unechte Werkverträge. Vertragsgestaltung. Bd. 92
S. 69
Grundstückkauf mit Werkvertrag, kombinierte Kauf- und Werkverträge Abgrenzung Grundstückkauf und Werkvertrag. Ein gemischter Grundstückkauf mit Bauleistungspflicht liegt vor, wenn dem Erwerber ein Einfluss auf den Arbeitsprozess eingeräumt wird, und zwar auch bei einer bloss teilweisen Herstellung eines Neubaus. Bd. 101
S. 107
Nachbesserungsrecht bei Stockwerkeigentum für die gemeinsamen Bauteile. Anspruch steht jedem Stockwerkeigentümer ungeteilt zu Bd. 100
S. 312
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Werkzugehör, Art. 676 ZGB -
Wertpapier -
Wertquoten -
Wesentliche Punkte -
Widerruf -
Widerruf der Grundbuchanmeldung -
Widerspruchsverfahren -
Widmung -
Wiedereintragung -
Willensmangel -
Willensvollstrecker Biber René, Der Umgang des Willensvollstreckers mit Liegenschaften im Nachlass Bd. 86
S. 1
Absetzung Abberufung des Willensvollstreckers. Verletzung der Pflichten bei der Erstellung des Nachlassinventars (Nichtberücksichtigung hoher Beträge). Einsetzung eines Ad-hoc-Verwalters Bd. 102
S. 317
Beispiel von schweren Pflichtverletzungen Bd. 94
S. 315
Die Ungültigkeitsklage einzig gegen die Anordnung der Willensvollstreckung setzt nicht voraus, dass alle Erben und Bedachten in den Ungültigkeitsprozess einbezogen werden Bd. 102
S. 256
Prävention vor Sanktion Bd. 94
S. 314
Widerruf Testamentsvollstrecker bei verstorbener Person mit letztem Wohnsitz in Monaco Bd. 97
S. 143
Willensvollstrecker wegen schweren Pflichtverletzungen Bd. 94
S. 312
Allgemein Der Betreibungsort der unverteilten Erbschaft bestimmt sich nach Art. 49 SchKG Bd. 102
S. 368
Grundsätze für die Betreibung gegen die unverteilte Erbschaft, Stellung des Willensvollstreckers Bd. 102
S. 369
Annahme Annahme des Mandats als Willensvollstrecker. Bd. 101
S. 390
Behördliche Mitteilung löst das gesetzliche Annahmeverfahren aus. Voraussetzungen für die Annahme. Erstreckt das Gericht die Frist zur Annahme oder Ablehnung des Mandates ist eine stillschweigende Annahme ausgeschlossen Bd. 99
S. 234
Der Bezeichnete ist von der Eröffnung des Erbgangs an Willensvollstrecker. Bd. 101
S. 390
Aufgaben Allgemein Im Verhältnis zu den Erben Bd. 86
S. 4
Im Verhältnis zu Dritten Bd. 86
S. 6
Im Verhältnis zum überlebenden Ehegatten Bd. 86
S. 5
Aufnahme Nachlassinventar. Öffnung des Schrankfaches Bd. 96
S. 244
Auszahlung eines zugewendeten Vermögensüberschusses nur im Einverständnis mit den Erben Bd. 100
S. 5
Bei einstimmigen Beschlüssen der Erben Abweichungen vom Testament Bd. 86
S. 5
Hat bei der Teilung nur dienende, vermittelnde und vorbereitende Aufgabe. Bd. 92
S. 16
Vollzug eines Vermächtnisses Liegenschaft. Einholen der Zustimmung der Erben, wenn die Pflichtteile verletzt sind. Bd. 86
S. 11
Zügige Abwicklung des Auftrages Bd. 100
S. 5
Aufsichtsbehörde, Beschwerde Keine Auslegung letztwilliger Verfügungen Bd. 96
S. 245
Befugnisse und Verfügungsrecht Abschluss eines Mäklervertrages. Interessenkonflikt und Insichgeschäft Bd. 102
S. 168
Anfechtung der Erbenbescheinigung durch den Willensvollstrecker Bd. 94
S. 141
Auslegung von Testamenten Bd. 94
S. 317
Ausrichtung von Vermächtnissen Abgrenzung gegenüber Teilungsvorschriften Bd. 87
S. 96
Ausstellung einer vorbehaltlosen Willensvollstreckerbescheinigung Bd. 102
S. 314
Bei einstimmigen Beschlüssen der Erben Abweichungen vom Testament Bd. 86
S. 5
Der Willensvollstrecker kann sich einer Verfügung nicht widersetzten, durch die der Erblasser seine Kinder mit der Verstreuung der Asche beauftragt hat Bd. 104
S. 172
Einwilligung bei der Eintragung der Teilung im Grundbuch Bd. 97
S. 124
Ermessenspielraum Bd. 94
S. 315
Gegen den Willen der Erben nur Verfügungen zur Geldbeschaffung. Bd. 92
S. 17
Grundbuchamt Gründe für den Beizug von Drittpersonen Bd. 102
S. 168
Im Allgemeinen Kann Teilung vorbereiten und ohne Zustimmung der Erben nicht selbst zum Abschluss bringen. Sind die Erben verstritten, kann er das Mandat niederlegen oder sich auf die Verwaltung des Nachlasses beschränken Bd. 96
S. 241
Teilungsvorschrift Vollzug einem Teilungsrecht nach Wahl des begünstigten Erben. Bd. 86
S. 12
Vollzug einer Teilungsanordnung des Erblassers, welche ein Liegenschaft betrifft. Bd. 86
S. 11
Übertragung von Grundstücken an Erben Aufgrund testamentarischer Teilungsvorschriften ist der Willensvollstrecker ohne schriftliche Zustimmung der Miterben nicht berechtigt. Bd. 87
S. 93
Ungültigkeitsklagen Beschränkung, wenn mit einer Ungültigkeitsklage gerechnet wird. Bd. 86
S. 3
Verfügung Begründung von Dienstbarkeiten mit geringerer Tragweite. Bd. 86
S. 16
Begründung von Stockwerkeigentum an einer Nachlassliegenschaft Bd. 86
S. 1
Bei Verfügungskompetenzen bei Liegenschaften. Bd. 86
S. 6
Belastung einer Nachlassliegenschaft mit beschränkten dinglichen Rechten oder Vormerkungen. Bd. 86
S. 15
Belastungen von grösserer Auswirkung wie Baubeschränkungen, Näherbaurechte, Nutzniessungsrechte, Vereinbarung und Vormerkung von Kaufsrechten, limitierte Vorkaufsrechte. Bd. 86
S. 16
Errichtung von Grundpfandrechten Bd. 86
S. 16
Verkauf einer Nachlassliegenschaft Bd. 86
S. 14
Vollzug einer formgültigen Verpflichtung über Liegenschaften. Bd. 86
S. 10
Vormerkung eines Mietvertrages Bd. 86
S. 16
Vermächtnis Vollzug einer vermachten Liegenschaft Bd. 86
S. 10
Vollzug Erbteilung Vollzug der Realteilung mit Liegenschaftenzuweisung. Bd. 86
S. 14
Vollzug des Erbteilungsvertrages mit Liegenschaftenzuweisungen. Bd. 86
S. 13
Willensvollstreckerbescheinigung hat nur deklaratorischen Charakter. Rechtsstellung erfolgt mit Annahme des Amtes. Willensvollstreckerin muss nicht in ihr Amt eingesetzt werden Bd. 102
S. 316
Dauerwillensvollstreckung Voraussetzung für die Dauerwillensvollstreckung ist eine klare und eindeutige Anordnung seitens des Erblassers sowie, dass der Willensvollstrecker sein Mandat nicht niedergelegt hat (Zürich) Bd. 102
S. 167
Zulässigkeit der Anordnung einer Dauerwillensvollstreckung (Zürich) Bd. 102
S. 164
Der Auftrag des Willensvollstreckers endet grundsätzlich mit der Erfüllung der Teilung und der Abgabe der Schlussrechnung Bd. 103
S. 59
Erbschaftsverwaltung, ZGB 554 Willensvollstrecker wird nicht automatisch zum Erbschaftsverwalter. Ernennung von Drittpersonen Bd. 100
S. 216
Ernennung Beschwerdelegitimation des Nacherben auf den Überrest Bd. 94
S. 324
Erbvertrag In Erbverträgen Bd. 86
S. 3
Person Direkte oder indirekte Bezeichnung der Person. Bd. 86
S. 4
Testament In eigenhändigen oder öffentlichen letztwilligen Verfügungen. Bd. 86
S. 3
Form der Mitteilung Zur 14-Tagesfirst Bd. 101
S. 399
Internationale und inländische Schiedsgerichtsbarkeit. Kriterien Bd. 103
S. 54
Rechtsnatur und Stellung Bd. 86
S. 2
Hat gegenüber den Erben eine selbständige Stellung. Im Gegensatz zum Erblasser haben die einzelnen Erben kein Weisungsrecht Bd. 96
S. 241
Rolle und Funktion des „Personal Representative“ oder eines „Administrators“ nach englischem Recht. Vergleich der Befugnisse mit denjenigen des Willensvollstreckers, des amtlichen Erbschaftsverwalters und des Erbschaftsliquidators im schweizerischen Recht Bd. 103
S. 103
Verantwortlichkeit Genehmigung Abrechnung durch den Alleinerben und nicht durch die Quotenvermächtnisnehmer. Pflichtwidrige Berechnung des Honorars Bd. 100
S. 11
Haftung gegenüber den Erben in analoger Anwendung des Auftragsrechts. Besondere Sorgfalt kann bei einem Rechtsanwalt oder Notar erwartet werden Bd. 100
S. 8
Vergütung Angemessene Entschädigung. Absprache mit den Erben Bd. 94
S. 319
Honorar bei Alleinerbenschaft mit Quotenvermächtnissen. Klage Bd. 100
S. 11
Verwaltung Bei erhobener Ungültigkeitsklage zum Testament nur noch sichernde und sonstige zur ordentlichen Verwaltung gehörende Massnahmen Bd. 94
S. 317
Eintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch Bd. 86
S. 8
Eintragung des Willensvollstreckers im Grundbuch Bd. 86
S. 8
Willensvollstrecker als Erbschaftsverwalter. Fähigkeiten und Interessenskonflikte Bd. 94
S. 60
Willensvollstreckung und Schiedsklausel im Erbvertrag Bd. 103
S. 54
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Willkür Rechtsungleiche Behandlung von vergleichbaren Institutionen. UnterschriftsUnterschriftsbeglaubigung. Bd. 89
S. 280
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Winterwegrecht -
Wirtschaftliche Einheit -
Wirtschaftliche Handänderung -
Wirtschaftsfreiheit Entzug des Wahlfähigkeitszeugnisses als Notar. Keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit (Zürich) Bd. 93
S. 63
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Wohlerworbene Rechte -
Wohlerworbenes Recht -
Wohneigentumsförderung -
Wohnrecht Maryse Pradervand-Kernen, Sophia Bondallaz, Les travaux dans la propriété par étages en présence d'un usufruit ou d'un droit d'habitation Bd. 102
S. 133
Im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 95
S. 223
Zur Frage der Zahlung der Unterhaltskosten, wenn das Wohnrecht ausschliesslich durch den Berechtigten ausgeübt wird oder gemeinsam mit dem Eigentümer Bd. 102
S. 140
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Wohnsitz Wohnsitzbegriff Bd. 94
S. 60
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Wohnungsbau
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