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								 Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 105/2024) | 
							 
							
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- 
							
Valeur d`attribution  - 
							
Valeur d`imputation  - 
							
Valeur de rendement  - 
							
Valeur litigieuse  - 
							
Vénalité  - 
							
Venezuela  - 
							
Vente  - 
							
Vente anticipée  - 
							
Vente de gré à gré  - 
							
Vente immobilière  - 
							
Verantwortlichkeit Mooser Michel, La responsabilité du notaire en relation avec le nouveau droit de la protection de l`adulte  Bd. 94 
										S. 161
									
									
										 
									
														 
													 Aus Auftrag Abgrenzung Zwischen Auftrag und unverbindlicher Gefälligkeit. Zuwarten zur Geltendmachung von Schadenersatz führt nicht zur Unerbrechnung des Kausalzusammenhangs zwischen Verhalten und eingetretenem Schaden.  Bd. 87 
										S. 405
									
									
										 
									
														 
													 Beim Grundstückkauf Aufhebung eines Grundstückkaufvertrages Regelung der Rückabwicklung und Schadenersatz.  Bd. 87 
										S. 391
									
									
										 
									
														 
													 Beim Vermögensverwaltungsvertrag Voraussetzungen für Haftung bei Grobfahrlässigkeit. Haftung für Schaden, der erst nach der Kündigung des Vertrages entstanden ist, entfällt. Unterbrechung des Kausalzusammenhanges.  Bd. 87 
										S. 395
									
									
										 
									
														 
													 Des Werkeigentümers Bei Kinderunfällen Zusammenfassung der Rechtsprechung  Bd. 86 
										S. 326
									
									
										 
									
														 
													 Haftung für eine Zufahrtsstrasse Zuordnung der Mängel und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei kombinierten Werken. Haftpflichtig kann nur sein, wer für ein Werk verantwortlich ist, das im Hinblick auf seine Zweckbestimmung als mangelhaft erscheint.  Bd. 86 
										S. 319
									
									
										 
									
														 
													 Selbstverantwortung der Benutzer eines Werkes Zumutbarkeit für Sicherungen  Bd. 86 
										S. 324
									
									
										 
									
														 
													 Haftung für die Führung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen   Bd. 91 
										S. 151
									
									
										 
									
														 
													Haftung für fehlende oder unvollständige Anmerkung einer öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkung   Bd. 91 
										S. 384
									
									
										 
									
														 
													Im Auftragsverhältnis Liegenschaftenschätzung Haftung des Liegenschaftenschätzers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.  Bd. 86 
										S. 123
									
									
										 
									
														 
													 Im Grundbuchwesen Haftungsentlastung des Grundbuchverwalters bei der Pflicht zur Prüfung desVerfügungsrechtes.  Bd. 89 
										S. 277
									
									
										 
									
														 
													 Im Notariatswesen Allgemeine Bedingungen der Verantwortlichkeit des Notars  Bd. 94 
										S. 162
									
									
										 
									
														 
													 Auftrag Nichtamtliche, privatrechtliche Verrichtung ohne Vereinbarung einer Gegenleistung durch den Notar. Auftrag oder unverbindliche Gefälligkeit. Schadenersatz  Bd. 87 
										S. 405
									
									
										 
									
														 
													 Belehrungspflicht Haftung des waadtländischen Notars für seine Berufstätigkeit, unabhängig davon, ob diese seine Beurkundungstätigkeit betrifft oder nicht. Umfang der Belehrungspflicht, insbesondere über die steuerrechtlichen Folgen (Vaud)  Bd. 87 
										S. 195
									
									
										 
									
														 
													 Haftung des freiburgischen Notars. Gerichtliche Geltendmachung des Schadens, wenn der Geschädigte den maximalen Betrag des Schadens kennt. Verjährungsrecht  Bd. 99 
										S. 251
									
									
										 
									
														 
													 Haftung des Notars als Beauftragter im Vorsorgeauftrag  Bd. 94 
										S. 162
									
									
										 
									
														 
													 Haftung des Notars, weil er die Unterschrift der Verkäufer auf einer Vollmacht beglaubigt hat und den Kaufvertrag aufgrund der gefälschten Vollmacht beurkundet hat  Bd. 96 
										S. 98
									
									
										 
									
														 
													 Schuldhafte Säumnis des Notars bei der Grundbuchanmeldung, die zu einer zusätzlichen Besteuerung führt. Haftung im Wallis durch öffentliches Kantonsrecht geregelt. Ergänzend ist Art. 41 ff. OR anzuwenden. Für die Verjährung ist Art. 60 OR anwendbar. Beginn der Verjährungsfrist  Bd. 96 
										S. 410
									
									
										 
									
														 
													 Verantwortlichkeit des Notars beim Vorsorgeauftrag Aufbewahrungs- und Zusammenarbeitspflicht  Bd. 94 
										S. 172
									
									
										 
									
														 
													 Beachtung des Berufsgeheimnisses  Bd. 94 
										S. 171
									
									
										 
									
														 
													 Beratungspflicht  Bd. 94 
										S. 168
									
									
										 
									
														 
													 Pflicht zur Beurkundung oder Ablehnung  Bd. 94 
										S. 165
									
									
										 
									
														 
													 Pflicht zur Schaffung von Klarheit  Bd. 94 
										S. 167
									
									
										 
									
														 
													 Wahrheitspflicht  Bd. 94 
										S. 166
									
									
										 
									
														 
													 Verantwortlichkeit des Notars im Bereich der Beistandschaft Anmerkung von Massnahmen im Grundbuch  Bd. 94 
										S. 174
									
									
										 
									
														 
													 Beachtung der bewilligungspflichtigen Geschäfte  Bd. 94 
										S. 180
									
									
										 
									
														 
													 Beratungspflicht  Bd. 94 
										S. 177
									
									
										 
									
														 
													 Fehlende Publikation und fehlender guter Glaube  Bd. 94 
										S. 174
									
									
										 
									
														 
													 Orientierung Dritter über Beistandschaften  Bd. 94 
										S. 174
									
									
										 
									
														 
													 Voraussetzung für die Haftung des Notars  Bd. 94 
										S. 163
									
									
										 
									
														 
													 Zivilhaftung des Notars. Verletzung von bundesrechtlichen und kantonalen Normen (falsche Flächenzuteilung einer Parzelle). Auswirkung auf Honorarrechnung (Wallis)  Bd. 93 
										S. 404
									
									
										 
									
														 
													 Zivilrechtliche, disziplinarrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei fehlerhafter Darstellung einer Stellvertretung durch den Notar in der öffentlichen Urkunde  Bd. 99 
										S. 96
									
									
										 
									
														 
													 Staatshaftung aus mangelhafter Revision eines Notars. Rechtsgrundlage und Folgen der Aufgabenübertragung an einen Verein (Bern)   Bd. 88 
										S. 341
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Verantwortlichkeit des Grundeigentümers  - 
							
Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers  - 
							
Veräusserungsbeschränkungen  - 
							
Veräusserungsverbot  - 
							
Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter Bericht über die 60. Tagung vom 19. und 20. September 2008 in Solothurn.   Bd. 89 
										S. 390
									
									
										 
									
														 
													Bericht über die 61. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 18. und 19. September 2009 in Vaduz.   Bd. 90 
										S. 376
									
									
										 
									
														 
													Bericht über die 62. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 23. September 2010 in Luzern   Bd. 91 
										S. 402
									
									
										 
									
														 
													Bericht über die 63. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 16. und 17. September 2011 in Neuchâtel.   Bd. 92 
										S. 413
									
									
										 
									
														 
													Bericht über die 66. Tagung  des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 11. und 12. September 2014 in Näfels   Bd. 95 
										S. 431
									
									
										 
									
														 
													Bericht über die 67. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 10. September 2015 in Luzern   Bd. 96 
										S. 433
									
									
										 
									
														 
													Bericht über die 69. Grundbuchverwaltertagung 2017 in Luzern   Bd. 99 
										S. 62
									
									
										 
									
														 
													Bericht über die Grundbuchverwaltertagung vom 12. September 2019 in Luzern   Bd. 100 
										S. 375
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 60. Generalversammlung vom 19. September 2008 in Solothurn.   Bd. 89 
										S. 385
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 61. Generalversammlung vom 18. September 2009 in Vaduz.   Bd. 90 
										S. 371
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 62. Generalversammlung vom 23. September 2010 in Luzern   Bd. 91 
										S. 396
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 63. Generalversammlung vom 16. September 2011 in Neuchâtel.   Bd. 92 
										S. 409
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 64. Generalversammlung vom 13. September 2012 in Luzern   Bd. 93 
										S. 433
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 66. Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 12. September 2014 in Näfels   Bd. 95 
										S. 428
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 67. Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 10. September 2015 in Luzern   Bd. 96 
										S. 431
									
									
										 
									
														 
													Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 71. Generalversammlung des Verbandes vom 12. September 2019 in Luzern   Bd. 100 
										S. 372
									
									
										 
									
														 
													Kurzbericht des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) über die laufenden Projekte, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung anlässlich der 63.Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 16. September 2011 in Neuchâtel   Bd. 92 
										S. 415
									
									
										 
									
														 
													Kurzbericht des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht über die laufenden Projekte, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, anlässlich der 61. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 18./19. September 2009 in Vaduz.   Bd. 90 
										S. 378
									
									
										 
									
														 
													Kurzbericht über die 64. Tagung  des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 13. September 2012 in Luzern   Bd. 93 
										S. 435
									
									
										 
									
														 
													Kurzbericht über die 65. Tagung  des Verbandes Schweizerischer   Grundbuchverwalter vom 5. September 2013 in Luzern   Bd. 94 
										S. 440
									
									
										 
									
														 
													Kurzbericht von Helena Aström Boss: Empfehlung „Digitale Dokumentation Stockwerkeigentum – Aufteilungsplan   Bd. 100 
										S. 380
									
									
										 
									
														 
													Mitteilungen des Eidgenössischen Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht   Bd. 99 
										S. 65
									
									
										 
									
														 
													Mitteilungen des Eidgenössischen Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA)   Bd. 95 
										S. 433
									
									
										 
									
														 
													Rapport présidentiel à l`occasion de la 65ème assemblée générale de la Société suisse des Conservateurs du Registre foncier, du 5 septembre 2013 à Lucerne   Bd. 94 
										S. 438
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Verbot  - 
							
Verbot der Vermittlertätigkeit für Notare  - 
							
Verbotene Rechtsgeschäfte  - 
							
Verein Alle Vorstandsmitglieder werden im Handelsregister eingetragen.   Bd. 89 
										S. 22
									
									
										 
									
														 
													Eintragung im Handelsregister   Bd. 89 
										S. 21
									
									
										 
									
														 
													Organisationsmängel   Bd. 89 
										S. 22
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Vereinigte Staaten von Amerika  - 
							
Vereinigung  - 
							
Vereinigung von Grundstücken  - 
							
Verfallklausel, Art. 816 Abs. 2 ZGB  - 
							
Verfügung von Todes wegen  - 
							
Verfügungsarten  - 
							
Verfügungsbeschränkung Begriff Bundesrechtliche Verfügungsbeschränkung oder kantonalrechtliche Kanzleisperre.  Bd. 92 
										S. 261
									
									
										 
									
														 
													 Gegenstand Trust. Veräusserung eines Grundstückes durch den Trustee.  Bd. 90 
										S. 13
									
									
										 
									
														 
													 Grundbuch Zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen oder zur Erfüllung vermögensrechtlicher Pflichten bei der eingetragenen Partnerschaft.  Bd. 88 
										S. 178
									
									
										 
									
														 
													 Grundbuchsperre durch Strafbehörde. Vorrang gegenüber dem Schuldbetreibungsrecht.   Bd. 87 
										S. 335
									
									
										 
									
														 
													Pfändung Widerspruchsverfahren Kein Widerspruchsverfahren, wenn ein durch einen Arrest gepfändetes Grundstückes nach Vormerkung der Verfügungsbeschränkung durch den Schuldner veräussert wird.  Bd. 86 
										S. 366
									
									
										 
									
														 
													 Sichernde Massnahmen, ZGB 960 Ziff 1 Gerichtlicher Vergleich genügt nicht als Rechtsgrund. Amtliche oder gerichtliche Anordnung notwendig.  Bd. 92 
										S. 254
									
									
										 
									
														 
													 Sicherung güterrechtlichr Ansprüche Anmerkung nicht möglich, wenn Eigentümer eine Gesamthandgesellschaft ist  Bd. 104 
										S. 238
									
									
										 
									
														 
													 Im Interesse einer korrekten güterrechtlichen Liquidation kann es geboten sein, durch eine Verfügungsbeschränkung den Vermögensstand in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu erhalten (Zürich)  Bd. 104 
										S. 240
									
									
										 
									
														 
													 Vorsorgliche Verfügungsbeschränkung zur Sicherung güterrechtlicher Ansprüche (Zürich)  Bd. 104 
										S. 238
									
									
										 
									
														 
													 Zwangsvollstreckung Ist eine Verfügungsbeschränkung gemäss Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB im Grundbuch vor einer zwangsvollstreckungsrechtlichen Beschlagnahme vorgemerkt worden, kann der durch die Vormerkung Begünstigte von der Konkursverwaltung oder Pfändungsgläubigern die Erfüllung seines Anspruches verlangen. Der eingetretene Anspruch kann der Konkursmasse bzw. den Pfändungsgläubigern entgegengehalten werden, sodass, wenn der Anspruch das Eigentum an einem Grundstück betrifft, dieses nicht mehr dem Konkurs oder der Pfändung bzw. dem Arrest unterliegt  Bd. 104 
										S. 254
									
									
										 
									
														 
													 Wirkung der Vormerkung in der Zwangsvollstreckung, wenn das Eigentum am Grundstück vor der Versteigerung anerkannt wird  Bd. 104 
										S. 254
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Verfügungsfähigkeit Feststellungen über den geistigen Zustand, die Art und Tragweite möglicher Störungen und die Frage, ob und inwieweit die betroffene Person zur Beurteilung ihres Handelns befähigt war, sind tatsächlicher Natur. Davon zu unterscheiden ist die Rechtsfrage, ob von diesem Geisteszustand auf die Urteilsfähigkeit zu schliessen ist   Bd. 96 
										S. 119
									
									
										 
									
														 
													Urteilsunfähigkeit des Verfügenden wird nur vermutet, wenn sich dieser im Zeitpunkt der getroffenen Verfügung in einem dauernden Zustand der Verschlechterung seiner Geistesfähigkeiten aus Krankheits- und Altersgründen befand. Behandlung von zwei widersprüchlichen Gutachten   Bd. 96 
										S. 125
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Verfügungsfreie Quote  - 
							
Verfügungsfreiheit  - 
							
Verfügungsrecht der Eltern  - 
							
Verfügungsrecht, Art. 965 Abs. 1 und 2 ZGB Erbfolge Erbbescheinigung Verfügungsmacht bei Trustverhältnissen   Bd. 92 
										S. 78
									
									
										 
									
														 
													Widerruf einer erteilten Vollmacht   Bd. 96 
										S. 113
									
									
										 
									
														 
													Willensvollstrecker Legitimation Willensvollstreckerzeugnis oder Erbbescheinigung.  Bd. 86 
										S. 7
									
									
										 
									
														 
													 Testamentsabschrift Amtlich beglaubigte Testamentsabschrift?  Bd. 86 
										S. 7
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Verfügungsrecht, ZGB 965 Abs. 1 und 2  - 
							
Vergleich  - 
							
Vergrösserung von Parzellen  - 
							
Verjährung Frist Konkursamtliche Nachlassliquidation Haftung der ausschlagenden Erben gegenüber den Gläubigern. Die Ansprüche können von der Konkursverwaltung solange geltend gemacht werden, als die Forderungen der Erbschaftsgläubiger nicht verjährt sind.  Bd. 87 
										S. 116
									
									
										 
									
														 
													 Unverjährbar Immissionen Unterlassungsklage zur Beseitigung von Immissionen nach Art. 684 und 685 ZGB ist unverjährbar.  Bd. 86 
										S. 302
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Verkäuferpfandrecht  - 
							
Verkaufsversprechen Gegenstand Kaufsrecht als Sicherung eines Verkaufsversprechens Kaufsrecht kann nicht gültig ausgeübt werden, wenn vorbehaltene Baubewilligung gemäss Verkaufsversprechen noch nicht vorliegt.  Bd. 86 
										S. 333
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Verkehrswert  - 
							
Verlegung von Dienstbarkeiten  - 
							
Verletzung des Amtsgeheimnisses  - 
							
Verletzung des Berufsgeheimnisses  - 
							
Verlust des Eigentums  - 
							
Vermächtnis Schiller Kaspar, Zuwendung des Vermögensüberschusses: Erbeinsetzung oder Vermächtnis  Bd. 100 
										S. 1
									
									
										 
									
														 
													 Ausrichtung Grundstück Durch den Willensvollstrecker  Bd. 86 
										S. 10
									
									
										 
									
														 
													 Klarheit für eine Vermächtnisausrichtung fehlt, wenn die Bedachten nur die Zweckverwendung der Vermögenswerte bestimmen dürfen  Bd. 105 
										S. 117
									
									
										 
									
														 
													 Zur Frage der Delegation der Verfügungsbefugnisse zur Ausrichtung von Vermächtnissen an den Willensvollstrecker  Bd. 105 
										S. 117
									
									
										 
									
														 
													 Begriff / Abgrenzung Vermächtnis und Erbeinsetzung  Bd. 100 
										S. 2
									
									
										 
									
														 
													 Gegenstand Bei einer auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichteten Forderungsklage muss klar ersichtlich sein, aus welchem Vermögen die Zahlung bzw. welcher Mittelfluss zu erfolgen hat, und zwar aus dem Klagebegehren selbst  Bd. 103 
										S. 293
									
									
										 
									
														 
													 Ein Vermächtnis über sämtliches Mobiliar, welche die Liegenschaften des Erblassers ausstattet, deckt nicht die Edel- und Schmucksteine, welche keinem Gebrauchszweck dienen und Anlagecharakter haben  Bd. 104 
										S. 171
									
									
										 
									
														 
													 Keine passive Streitgenossenschaft der mit der Ausrichtung von Geldbeträgen belasteten Erben  Bd. 103 
										S. 292
									
									
										 
									
														 
													 Nutzniessungsvermächtnis im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht  Bd. 95 
										S. 238
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsnatur im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht  Bd. 95 
										S. 236
									
									
										 
									
														 
													 Vorausvermächtnis im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht  Bd. 95 
										S. 237
									
									
										 
									
														 
													 Klage der Vermächtnisnehmer Bei einem Quotenvermächtnis gegen ein pflichtwidriges Honorar des Willensvollstreckers  Bd. 100 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Teilungsvorschrift  oder Vorausvermächtnis Teilungsanordnung mit einem vorteilhaften Anrechnungswert Teilungsvorschrift mit einem Quotenvermächtnis oder Sachvermächtnis? Ist die Differenz zwischen wirklichem Wert und Anrechnungswert ein Vorausvermächtnis?  Bd. 86 
										S. 12
									
									
										 
									
														 
													 Verschaffungsvermächtnis Wertveränderungen  - 
							
Vermächtnis, Vermächtnisnehmer Berechtigung des Vermächtnisnehmers, die Ausstellung eines Erbenscheins zu verlangen.   Bd. 101 
										S. 385
									
									
										 
									
														 
													Erwerb Dem Vermächtnisnehmer wird der Erwerb verweigert, wenn er nicht gleichzeitig gesetzlicher Erbe ist (Personen im Ausland).  Bd. 101 
										S. 162
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsgrundausweis für die Eintragung des Vermächtnisnehmers ist die beglaubigte Kopie der Verfügung von Todes wegen und die Annahmeerklärung des Vermächtnisnehmers.  Bd. 101 
										S. 164
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Vermessung  - 
							
Vermittlung  - 
							
Vermögensbeschlagnahme  - 
							
Vermögensgewinnsteuer  - 
							
Vermögensrechtliches Inventar  - 
							
Vermögensübertragung  - 
							
Vermögensvertrag  - 
							
Verordnung  - 
							
Verpfändung eines Erbanteils  - 
							
Verpflichtungen der Ehefrau  - 
							
Verrechnung  - 
							
Verrechnungssteuer  - 
							
Verschaffungsvermächtnis  - 
							
Versicherung Gesetzgebung Handänderung Versicherungsverträge enden neu auf den Zeitpunkt einer Handänderung.  Bd. 87 
										S. 81
									
									
										 
									
														 
													 Übergang von Sachversicherungen bei Handänderungen auf den Erwerber.   Bd. 90 
										S. 323
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Versteigerung  - 
							
Vertrag Bornhauser Philip R., Kombinierte Ehe-/Erbverträge – Chancen und Risiken  Bd. 94 
										S. 289
									
									
										 
									
														 
													 Auslegung Altlastenkataster Auslegung einer Vertragsbestimmung. Juristisch-technische Begriffe sind entsprechend ihrem juristischen Sinn zu verstehen. Das Wort Altlastenkataster kann daher nicht ohne weiteres mit dem Begriff Kataster der belasteten Standorte gleichgesetzt werden.  Bd. 87 
										S. 423
									
									
										 
									
														 
													 Fälligkeit Wird im Kaufvertrag der Antritt und die Eintragung in das Grundbuch auf einen bestimmten Termin festgesetzt und wird auch eine nachträgliche Erfüllung vereinbart, so hat der erste Erfüllungstermin nicht die Bedeutung eines Verfalltags.  Bd. 87 
										S. 400
									
									
										 
									
														 
													 Gegenstand Ein Vermächtnis über sämtliches Mobiliar, welche die Liegenschaften des Erblassers ausstattet, deckt nicht die Edel- und Schmucksteine, welche keinem Gebrauchszweck dienen und Anlagecharakter haben  Bd. 104 
										S. 171
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsnatur im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht  Bd. 104 
										S. 84
									
									
										 
									
														 
													 Verbundener Ehe- und Erbvertrag Analyse der Chancen und Risiken  Bd. 94 
										S. 309
									
									
										 
									
														 
													 Rechtliche Qualifikation  Bd. 94 
										S. 305
									
									
										 
									
														 
													 Zusammengesetzer Vertrag oder gemischter Vertrag. Koppelungsvertrag  Bd. 94 
										S. 305
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Vertrag über angefallene Erbanteile  - 
							
Vertrag vor dem Erbgang, Art. 636 ZGB Die Vereinbarung, wonach der betriebene Schuldner dem betreibenden Gläubiger seinen Anteil an der mütterlichen Erbschaft abtritt, bedarf der Zustimmung der Erblasserin   Bd. 96 
										S. 230
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Vertrag zugunsten eines Dritten Antizipierter Rangrücktritt. Begünstigter einer solchen Vereinbarung ist der zukünftige Grundpfandgläubiger, womit ein Vertrag zugunsten eines Dritten im Sinne von Art. 112 OR vorliegt (Freiburg)   Bd. 102 
										S. 162
									
									
										 
									
														 
													Gegenstand Betrieb einer gemeinsamen Heizanlage Verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, an die Betriebskosten einer gemeinsamen Heizung beizutragen, liegt ein echter Vertrag zugunsten Dritter vor.  Bd. 86 
										S. 264
									
									
										 
									
														 
													 Liegenschaftenschätzung Verwendung einer Liegenschaftenschätzung durch einen Dritten. Schutzwirkungen und Haftung des Liegenschaftenschätzers gegenüber dem Dritten.  Bd. 86 
										S. 123
									
									
										 
									
														 
													 Hinterlegung des Kaufpreises durch die Käufer auf ein Konsignationskonto beim Notar.   Bd. 101 
										S. 299
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Vertragsfreiheit  - 
							
Vertragsrecht - Droit des obligations Germann Martin, Der Vertrag zur Errichtung einer Grunddienstbarkeit  Bd. 91 
										S. 272
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Vertretung  - 
							
Veruntreuung  - 
							
Verwaltung  - 
							
Verwaltungsgerichtsbeschwerde (ans Bundesgericht) Streitwertgrenze von Fr. 30 000 gilt auch für Beschwerde in Handelsregistersachen. Berechnung des Streitwertes bei einem Auskunftsanspruch   Bd. 91 
										S. 309
									
									
										 
									
														 
													Zulässigkeit / Voraussetzungen Steuerharmonsierung Bei Freiräumen, welche den Kantonen bei der Steuerharmonisierung überlassen worden sind.  Bd. 86 
										S. 155
									
									
										 
									
														 
													 Verweigerung der Genehmigung einer Handelsregistereintragung. Rechtsmittel gegen Zwischenverfügung über die Gewährung des rechtlichen Gehörs.  Bd. 88 
										S. 238
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Verwaltungsrecht  - 
							
Verwaltungsrechtliche Verfügung  - 
							
Verwaltungsrechtlicher Vertrag  - 
							
Verwaltungsrechtspflege  - 
							
Verwaltungsverfügung  - 
							
Verwaltungsvermögen  - 
							
Verwandtschaft  - 
							
Verwertung  - 
							
Verzicht  - 
							
Verzug des Käufers oder Verkäufers  - 
							
Violation du devoir de fonction  - 
							
Virtueller Erbe Grundsatz Werden Pflichtteilserben in einer Verfügung von Todes wegen  von der Erbfolge nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sondern schlicht nicht erwähnt, so kommt ihnen nur dann virtuelle Erbenstellung zu, wenn der gesamte Nachlass den anderen Erben zugewendet wird. Andernfalls wird der Pflichtteilserbe aufgrund der subsidär anwendbaren gesetzlichen Erbfolge dennoch Erbe  Bd. 105 
										S. 250
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Voisinage, droit de  - 
							
Voitures, parcage  - 
							
Vollmacht  - 
							
Vollstreckbare öffentliche Urkunde  - 
							
Vollstreckung  - 
							
Vollzogene Eintragungen  - 
							
Vorausvermächtnis  - 
							
Vorerbe  - 
							
Vorgangserhöhung  - 
							
Vorgangsvorbehalt  - 
							
Vorkaufsrecht Foëx Bénédict, Quelques questions pratiques relatives aux droits de préemption CC/CO  Bd. 88 
										S. 1
									
									
										 
									
														 
													 Pradervand-Kernen Maryse, Les droits de préemption, d`emption et de réméré: questions en lien avec le registre foncier  Bd. 100 
										S. 69
									
									
										 
									
														 
													 Rubido José-Miguel, Le droit de préemption immobilier en droit privé et le Registre foncier: Questions choisies  Bd. 96 
										S. 1
									
									
										 
									
														 
													 Rüegg Jonas, Die Rolle des Grundbuchverwalters nach dem Vorkaufsfall  Bd. 99 
										S. 133
									
									
										 
									
														 
													 Abtretbarkeit Anwendung der Rechtslage vor dem 1.1.1994  Bd. 105 
										S. 285
									
									
										 
									
														 
													 Vertragliche Vorkaufsrecht sind nach vor dem 1.1.1994 geltenden Rechtsklage ohne weiteres vererblich  Bd. 105 
										S. 292
									
									
										 
									
														 
													 Zum Thema der Abtretbarkeit eines vor dem 1.1.1994 vereinbarten Vorkaufsrechtes  Bd. 105 
										S. 285
									
									
										 
									
														 
													 Zur Abtretbarkeit eines Vorkaufrechtes nach altem Recht  Bd. 105 
										S. 292
									
									
										 
									
														 
													 Ausübung Ausübung muss vorbehalt- und bedingungslos erfolgen. Vorbehalte betreffend Vorkaufsverhältnis möglich.  Bd. 90 
										S. 214
									
									
										 
									
														 
													 Ausübungsfrist. Verlängerung  Bd. 96 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Modalitäten der Ausübung des Vorkaufsrechtes  Bd. 100 
										S. 83
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsnatur der Ausübungserklärung  Bd. 96 
										S. 3
									
									
										 
									
														 
													 Situation vor der Ausübung des Rechts und der Verpflichtungen des Verpflichteten  Bd. 100 
										S. 82
									
									
										 
									
														 
													 Verpflichtung zur Ausübung vor Eintritt des Vorkaufsfalles  Bd. 88 
										S. 14
									
									
										 
									
														 
													 Vorgängige Ausübung  Bd. 88 
										S. 17
									
									
										 
									
														 
													 Wirkungen der Ausübung  Bd. 88 
										S. 18
									
									
										 
									
														 
													 Zeitpunkt der Ausübung  Bd. 100 
										S. 83
									
									
										 
									
														 
													 Baurecht Art.  682 Abs. 2  ZGB Vorkaufsrecht auf den durch das Baurecht belasteten Teil des Grundstückes beschränkt. Keine Erstreckung auf das ganze Grundstück.  Bd. 90 
										S. 124
									
									
										 
									
														 
													 Begriff und Rechtsnatur Gemischte Vorkaufsrechte  Bd. 88 
										S. 4
									
									
										 
									
														 
													 Gestaltungsrecht  Bd. 96 
										S. 2
									
									
										 
									
														 
													 Keine ausdrückliche Definition im Gesetz  Bd. 96 
										S. 2
									
									
										 
									
														 
													 Unterscheidungen zum Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrecht  Bd. 100 
										S. 71
									
									
										 
									
														 
													 Dauer des  obligatorischen Rechts Frist von 25 Jahren beginnt mit dem Vertragsabschluss, nicht mit der Vormerkung.  Bd. 88 
										S. 189
									
									
										 
									
														 
													 Eigentumsübertragung Eintragung des Dritterwerbers  Bd. 99 
										S. 144
									
									
										 
									
														 
													 Löschung der Vormerkung Vorkaufsrecht  Bd. 99 
										S. 146
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsgrundausweis und Übertragungsvorgang  Bd. 100 
										S. 85
									
									
										 
									
														 
													 Verjährung des Anspruches auf Eintragung  Bd. 96 
										S. 7
									
									
										 
									
														 
													 Vertragliches Vorkaufsrechts mit Vormerkung im Grundbuch oder das gesetzliche Vorkaufsrecht  Bd. 96 
										S. 8
									
									
										 
									
														 
													 Gegenstand Liegenschaft oder Teil davon  Bd. 88 
										S. 10
									
									
										 
									
														 
													 Nicht im Grundbuch eingetragene Baurechte  Bd. 96 
										S. 13
									
									
										 
									
														 
													 Zugehör der Liegenschaft  Bd. 88 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Gesetzliche Vorkaufsrechte Änderung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes und deren Vormerkung  Bd. 100 
										S. 75
									
									
										 
									
														 
													 Berechtigte der gesetzlichen Vorkaufsrechte  Bd. 88 
										S. 9
									
									
										 
									
														 
													 Gegenstand des gesetzlichen Vorkaufsrechtes  Bd. 88 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Gesetzliches Vorkaufsrecht an landwirtschaftlichen Grundstücken bei einer Zwangsverwertung  Bd. 100 
										S. 320
									
									
										 
									
														 
													 Kann auch im zwangsvollstreckungsrechtlichen Freihandverkauf, der keiner öffentlichen Beurkundung bedarf, ausgeübt werden  Bd. 88 
										S. 43
									
									
										 
									
														 
													 Neues gesetzliches Vorkaufsrecht beim Pflanzenrecht?  Bd. 88 
										S. 3
									
									
										 
									
														 
													 Nichtigkeit bei vorgängigem Verzicht auf die Ausübung  Bd. 88 
										S. 15
									
									
										 
									
														 
													 Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Vormerkung  Bd. 96 
										S. 8
									
									
										 
									
														 
													 Verzicht auf das Vorkaufsrecht des Pächters nach Art. 48 BGBB  Bd. 100 
										S. 88
									
									
										 
									
														 
													 Vorkaufsrechte der Gemeinde. Versprechen zur Abtretung eines Erbanteils. Bedingungen der Abtretung sind für eine Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht genügend bestimmt (Genf).  Bd. 91 
										S. 132
									
									
										 
									
														 
													 Miteigentum Aufhebung oder Änderung  Bd. 88 
										S. 446
									
									
										 
									
														 
													 Miteigentümervorkaufsrecht  Art. 682 ZGB Verkauf eines Miteigentumsanteils mit einem anderen Grundstück. Gesamtpreis. Gesetzliches Vorkaufsrecht der Miteigentümer  Bd. 99 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Miteigentümervorkaufsrecht. Verkauf eines Miteigentumsanteils. Ansprüche und Vorgehensmöglichkeiten des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechtes und Übertragung an ihn   Bd. 93 
										S. 318
									
									
										 
									
														 
													Mitteilung des Verkaufs Bei Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung an einer Aktiengesellschaft  Bd. 99 
										S. 137
									
									
										 
									
														 
													 Informationspflicht durch den Verkäufer  Bd. 99 
										S. 136
									
									
										 
									
														 
													 Nicht vorgemerktes Vorkaufsrecht Vertragliches Vorkaufsrecht ohne Vormerkung im Grundbuch. Folgen  Bd. 96 
										S. 7
									
									
										 
									
														 
													 Stockwerkeigentum Anwendbarkeit der Verwirkungsfrist nach Art. 681a Abs. 2 ZGB?  Bd. 88 
										S. 5
									
									
										 
									
														 
													 Begründung, Änderung und Aufhebung des Vorkaufsrechtes  Bd. 88 
										S. 458
									
									
										 
									
														 
													 Gemischtes Vorkaufsrecht  Bd. 88 
										S. 4
									
									
										 
									
														 
													 Übertragung und Vererbung Wird das Grundstück auf den Dritten übertragen, hat der Vorkaufsberechtigte gegen diesen auf Vollzug des Vorkaufsvertrages und Berichtigung des Grundbuchs zu klagen. Bei limitierten Vorkaufsrechten ist auch der Vorkaufsverpflichtete passivlegitimiert.  Bd. 90 
										S. 215
									
									
										 
									
														 
													 Untergang des Vorkaufsrechtes Nichtausübung des Vorkaufsrechtes  Bd. 88 
										S. 19
									
									
										 
									
														 
													 Verzicht auf Ausübung Nichtigkeit bei gesetzlichen Vorkaufsrechten  Bd. 88 
										S. 15
									
									
										 
									
														 
													 Vorkaufsberechtigter Berechtigte der gesetzlichen Vorkaufsrechte  Bd. 88 
										S. 9
									
									
										 
									
														 
													 Ein mittelbar bestimmter Berechtigter  Bd. 88 
										S. 8
									
									
										 
									
														 
													 Eine bestimmte Person  Bd. 88 
										S. 6
									
									
										 
									
														 
													 Eine Rechtsgesamtheit ohne Rechtspersönlichkeit  Bd. 88 
										S. 7
									
									
										 
									
														 
													 Mehrere Personen  Bd. 88 
										S. 6
									
									
										 
									
														 
													 Vorkaufsrecht steht einer Erbengemeinschaft zu. Verzicht einzelner Erben. Anwachsung der Berechtigung.  Bd. 90 
										S. 214
									
									
										 
									
														 
													 Vorkaufsfall Gesamtkauf. Nachteile, wenn nicht mehr alle Grundstücke verkauft werden können?  Bd. 99 
										S. 105
									
									
										 
									
														 
													 Unzulässiger Ausschluss des Vorkaufsrechtes bei einem Verkauf von vorkaufsbelasteten und vorkaufsfreien Grundstücken zu einem Gesamtpreis  Bd. 99 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Verkauf eines vorkaufsbelasteten Grundstückes mit einem vorkaufsfreien Grundstück. Gesamtkaufpreis. Vorkaufsfall gegeben. Preisgestaltung  Bd. 99 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Zwangsvollstreckung  Bd. 96 
										S. 3
									
									
										 
									
														 
													 Vorkaufspreis und weitere Bedingungen Bestimmungen im Vertrag zwischen dem Dritten und dem Verkäufer kommen zur Anwendung. Allgemeine Auslegungsregeln sind anzuwenden. Verrechnungsmöglichkeiten.  Bd. 90 
										S. 214
									
									
										 
									
														 
													 Der Anspruch auf Erwerb des Kaufsobjektes hat aufgrund der wirklichen Bedingungen des Kaufgeschäftes, die der Verkäufer mit dem Käufer ausgehandelt hat, zu erfolgen. Dazu gehören im Grundsatz auch nicht beurkundete Nebenabreden  Bd. 103 
										S. 247
									
									
										 
									
														 
													 Formmangel, wenn der Kaufpreis ohne den Wert des mittels nicht beurkundeter Nebenabreden zu tief beurkundet wurde. Rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Formmangel  Bd. 103 
										S. 247
									
									
										 
									
														 
													 Kaufpreis muss bestimmbar sein.  Bd. 90 
										S. 214
									
									
										 
									
														 
													 Wenn es grundsätzlich zufolge Formmangels an einem gültigen Kaufvertrag fehlt, liegt kein Vorkaufsfall vor. Bei nachträglicher rechtsmissbräuchlicher Berufung auf den Formmangel jedoch Behandlung, wie wenn ein gültiger Vorkaufsfall eingetreten wäre  Bd. 103 
										S. 253
									
									
										 
									
														 
													 Vorkaufsvertrag Abänderung der gesetzlichen Regelung  Bd. 88 
										S. 13
									
									
										 
									
														 
													 Dauer des Rechtes  Bd. 100 
										S. 74
									
									
										 
									
														 
													 Erweiterung der gesetzlich vorgesehenen Vorkaufsfälle  Bd. 88 
										S. 13
									
									
										 
									
														 
													 Mitwirkung des Vorkaufsberechtigten  Bd. 88 
										S. 189
									
									
										 
									
														 
													 Unentgeltliches, limitiertes Vorkaufsrecht. Der Vorkaufsberechtigte hat bei der Beurkundung mitzuwirken.  Bd. 90 
										S. 120
									
									
										 
									
														 
													 Vormerkung Frist von 25 Jahren beginnt mit dem Vertragsabschluss, nicht mit der Vormerkung  Bd. 88 
										S. 189
									
									
										 
									
														 
													 Vormerkbarkeit der Erweiterung der gesetzlich vorgesehenen Vorkaufsfälle  Bd. 88 
										S. 13
									
									
										 
									
														 
													 Wegfall Das Vorkaufsrecht setzt voraus, dass bereits eine dingliche, nicht bloss eine rein obligatorische Verbindung mit der Sache besteht  Bd. 102 
										S. 208
									
									
										 
									
														 
													 Entfallen des gesetzlichen Vorkaufsrechts bei Baurecht- und Miteigentumsverhältnissen: massgebender Zeitpunkt  Bd. 102 
										S. 205
									
									
										 
									
														 
													 Zur Frage, in welchem Zeitpunkt das gleich- oder vorrangige Vorkaufsrecht der erwerbenden Person bestehen muss, damit das Vorkaufsrecht entfällt  Bd. 102 
										S. 207
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Vorläufige Eintragung Nichtigkeit, wenn durch unzuständiges Gericht angeordnet   Bd. 95 
										S. 21
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Vormerkung Christian Brückner, Mathias Kuster, Die Vormerkung "weiterer vertraglicher Bestimmungen" gemäss Art. 779b Abs. 2 ZGB  Bd. 102 
										S. 329
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Vormundschaft Zuständigkeit Nicht mehr zuständig für juristische Personen. Für juristische Personen neu Sachwalter.  Bd. 89 
										S. 23
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Vormundschaftsbehörde  - 
							
Vorpachtrecht  - 
							
Vorrichtung zur Abgrenzung  - 
							
Vorschlag Bei der Errungenschaftsbeteiligung Berechnung des Vorschlages Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Weinbaubetrieb) und Ersatzforderung der Errungenschaft auf Unternehmensertrag  Bd. 94 
										S. 135
									
									
										 
									
														 
													 Erträge aus dem Eigengut (Wein und Schnaps) fallen in die Errungenschaft  Bd. 94 
										S. 135
									
									
										 
									
														 
													 Beteiligung und Änderung der Beteiligung Änderung durch Ehevertrag  Bd. 94 
										S. 292
									
									
										 
									
														 
													 Definition des Vorschlages  Bd. 94 
										S. 291
									
									
										 
									
														 
													 Hinzurechnung Dispositionsfreiheit über die Errungenschaft innerhalb der gesetzlichen Schranken und das Gesetz sanktioniert illoyale Vermögensverminderungen  Bd. 95 
										S. 261
									
									
										 
									
														 
													 Unentgeltliche Zuwendungen und Erfüllung einer moralischen oder sittlichen Pflicht  Bd. 95 
										S. 260
									
									
										 
									
														 
													 Zweck. Schutz der Anwartschaft des Ehegatten auf die Beteiligung am Vorschlag  Bd. 95 
										S. 261
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Vorsorgeauftrag  - 
							
Vorsorgliche Massnahme  - 
							
Vorvertrag Alfred Koller, Anspruch auf Erfüllung eines formnichtigen Vorvertrages zu einem Grundstückkauf?  Bd. 101 
										S. 229
									
									
										 
									
														 
													 Erfüllung Klage Auf Erfüllung eines Vorvertrages kann nur geklagt werden, wenn dieser bereits alle wesentlichen Elemente des Hauptvertrages enthält.  Bd. 86 
										S. 24
									
									
										 
									
														 
													 gänzlich unerfüllter (Vor)Vertrag verschafft einen Erfüllungsanspruch.   Bd. 101 
										S. 234
									
									
										 
									
														 
													Gegenstand Abgrenzung Suspensivbedingungen. Da in diesem Fall die Verpflichtung zu verkaufen und zu kaufen unwiederruflich ist, stellen die Bedingungen nur Nebenpunkte dar   Bd. 91 
										S. 118
									
									
										 
									
														 
													Vorvertrag für Grundstückkauf, Umfang des Formzwangs. Unter den Formzwang der öffentlichen Beurkundung von Grundstückkaufverträgen fallen u.a. auch mit dem Vorvertrag verbundene Konventionalstrafen   Bd. 102 
										S. 60
									
									
										 
									
														 
													Vorvertrag für Grundstückkauf. Umfang des Formzwanges. Vereinbarung über Kostentragung von Planungsaufwendungen   Bd. 97 
										S. 188
									
									
										 
									
														 
													Vorvertrag über Grundstück und Fahrnis. Globalpreisvereinbarung zulässig, wennFahrnisgegenstände in der öffentlichen Urkunde spezifiziert aufgeführt werden   Bd. 91 
										S. 118
									
									
										 
									
														 
													Vorvertrag und Grundstückkauf. Klage auf Übertragung des Eigentums.   Bd. 101 
										S. 235
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Vorzeitige Veräusserung                             
                       	                         					 | 
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