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								 Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 105/2024) | 
							 
							
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- 
							
Eau  - 
							
Eaux  - 
							
Eaux publiques  - 
							
Eaux souterraines  - 
							
Eaux, droits des  - 
							
EDV  - 
							
Effet  - 
							
Effet de commerce  - 
							
Effet du registre foncier  - 
							
Effet rétroactif  - 
							
Egalité devant la loi  - 
							
Ehe  - 
							
Eheähnliche Gemeinschaft  - 
							
Ehefrau  - 
							
Ehegatten Angemessene Entschädigung, Art. 165 Abs. 2 ZGB. Voraussetzungen und  Berechnung des Betrages   Bd. 94 
										S. 339
									
									
										 
									
														 
													Vertretung Bei urteilsunfähigem Ehegatten durch den anderen Ehegatten.  Bd. 91 
										S. 79
									
									
										 
									
														 
													 Verwaltung des Vermögens eines Ehegatten durch den anderen. Rechenschaftslegung   Bd. 94 
										S. 384
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Ehehaftes Recht Abgrenzung Wasserkraftrecht Ehehaftes Recht oder Konzession? Abgrenzung (Bern)  Bd. 87 
										S. 310
									
									
										 
									
														 
													 Eigentumsgarantie Althergebrachtes privates Quellwasserbezugsrecht Eine Konzession ohne zeitliche Begrenzung ist verfassungswidrig. Ehehafte Wasserrechte dürfen daher nicht unbefristet, sondern nur bis zur Amortisation der getätigten Investitionen, längstens aber für 80 Jahre gelten   Bd. 103 
										S. 169
									
									
										 
									
														 
													Gegenstand Als Ehehafte Recht werden Rechte bezeichnet, die ihren Ursprung in einer Rechtsordnung haben, die nicht mehr besteht.  Bd. 101 
										S. 195
									
									
										 
									
														 
													 Wasserkraftrecht. Ehehaftes Recht oder Konzession?  Bd. 101 
										S. 192
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Ehehaftes Wasserrecht  - 
							
Eheliches Güterrecht  - 
							
Eheliches Vermögen  - 
							
Eherecht  - 
							
Ehescheidung Berufliche Vorsorge Angemessene Entschädigung nach Art. 124 ZGB durch monatliche Zahlung an die Rentenkasse. Fehlende gesetzliche Grundlage dazu.  Bd. 88 
										S. 57
									
									
										 
									
														 
													 Ehevertrag Gütertrennung Wahl der Gütertrennung ohne Abmachungen über die güterrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere auch keine Vereinbarungen über die Nebenfolgen der Scheidung, bedarf keiner Genehmigung durch den Scheidungsrichter  Bd. 87 
										S. 202
									
									
										 
									
														 
													 Hängiger Scheidungsprozess bei Konkurseröffnung. Sistierung der Beurteilung der güterrechtlichen Ansprüche.   Bd. 92 
										S. 339
									
									
										 
									
														 
													Liquidation gemeinschaftlichen Eigentums von Ehegatten Einfache Gesellschaft unter Ehegatten zum Erwerb von Wohneigentum. Zuerst ist die einfache Gesellschaft zu liquidieren und anschliessend das Liquidationsergebnis güterrechtlich zuzuordnen. Berechnung des Mehrwertes für Investitionen in eine andere Vermögensmasse  Bd. 96 
										S. 351
									
									
										 
									
														 
													 Miteigentum unter Ehegatten. Beteiligung desjenigen Ehegatten, der zum Erwerb des Grundstückes beitragen hat, am konjunkturellen Mehrwert. Ausschluss durch schriftliche Vereinbarung  Bd. 96 
										S. 355
									
									
										 
									
														 
													 Ordre public nicht verletzt, wenn ausländisches Scheidungsurteil die Weiterführung des Gesamteigentums an der ehemaligen ehelichen Wohnung über die Scheidung hinaus anordnet.   Bd. 92 
										S. 318
									
									
										 
									
														 
													Scheidungskonvention Ehe- und Erbvertrag als verkappte Scheidungsvereinbarung. Vereinbarte Entschädigungen an die Ehefrau. Unklare Formulierungen. Kriterien für die gerichtliche Genehmigung.  Bd. 89 
										S. 333
									
									
										 
									
														 
													 Scheidungsvoraussetzung Trennungsfrist Reduktion der Trennungsfrist auf zwei Jahre.  Bd. 86 
										S. 65
									
									
										 
									
														 
													 Übertragung eines Grundstücks an den Ehegatten. Kein ausserbuchlicher Erwerb, wenn der zur Übertragung verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils nicht mehr verfügungsberechtigt ist. Auswirkungen eines Konkurses.   Bd. 92 
										S. 337
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Eheschutz, aZGB 169 ff  - 
							
Ehevertrag Bornhauser Philip R., Kombinierte Ehe-/Erbverträge – Chancen und Risiken  Bd. 94 
										S. 289
									
									
										 
									
														 
													 Zeiter Alexandra, Schutzklauseln in Eheverträgen und Verfügungen von Todes wegen  Bd. 96 
										S. 365
									
									
										 
									
														 
													 Allgemeiner Inhalt Abgrenzung zu Vereinbarungen über Scheidung und Unterhalt  Bd. 94 
										S. 290
									
									
										 
									
														 
													 Rückfalls- oder Schutzklauseln bei Begünstigungen von Ehegatten Änderung der Verhältnisse  Bd. 96 
										S. 382
									
									
										 
									
														 
													 Art der Abgeltung der Ansprüche der Nachkommen  Bd. 96 
										S. 377
									
									
										 
									
														 
													 Begriff der Schutzklausel  Bd. 96 
										S. 367
									
									
										 
									
														 
													 Einzel- oder Gesamtgläubigerschaft  Bd. 96 
										S. 378
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsstellung des Ehegatten während der Schwebezeit  Bd. 96 
										S. 378
									
									
										 
									
														 
													 Vereinbarung Gerichtsstand  Bd. 96 
										S. 378
									
									
										 
									
														 
													 Verzinsung und Verzugszins  Bd. 96 
										S. 377
									
									
										 
									
														 
													 Zivilrechtliche und steuerliche Aspekte der Schutzklauseln  Bd. 96 
										S. 368
									
									
										 
									
														 
													 Zulässigkeit von Schutzklauseln  Bd. 96 
										S. 367
									
									
										 
									
														 
													 Antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen im Ehevertrag. Massgebender Zeitpunkt der Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse   Bd. 103 
										S. 125
									
									
										 
									
														 
													Auflösung Ehevertrag Bei Unmündigen oder Entmündigten   Bd. 91 
										S. 103
									
									
										 
									
														 
													Ehe- und Erbvertrag als verkappte Scheidungsvereinbarung. Vereinbarte Entschädigungen an die Ehefrau. Unklare Formulierungen. Kriterien für die gerichtliche Genehmigung   Bd. 94 
										S. 289
									
									
										 
									
														 
													Form Änderung der Vorschlagszuweisung zugunsten des überlebenden Ehegatten nach dem Güterstand der Güterverbindung und der Errungenschaftsbeteiligung. Es ist nicht die Form des Erbvertrages einzuhalten, die Form für die Beurkundung eines Ehevertrages ist genügend  Bd. 93 
										S. 132
									
									
										 
									
														 
													 Rechtliche Qualifikation   Bd. 94 
										S. 290
									
									
										 
									
														 
													Scheidungsvereinbarung   Bd. 94 
										S. 291
									
									
										 
									
														 
													Verbundener Ehe- und Erbvertrag Analyse der Chancen und Risiken  Bd. 94 
										S. 309
									
									
										 
									
														 
													 Rechtliche Qualifikation  Bd. 94 
										S. 305
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Eidesstattliche Erklärung Wahrheitswidrige Erklärung ist als Falschbeurkundung zu qualifizieren.   Bd. 88 
										S. 362
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Eigengüter  - 
							
Eigengutsinventar, a. ZGB 197  - 
							
Eigenhändiges Testament  - 
							
Eigentum Alexandra Jungo, Beweislastfragen im Sachenrecht  Bd. 102 
										S. 69
									
									
										 
									
														 
													 Eigentumsfeststellungsklage. Wenn die Voraussetzungen für einen Überbau (Tankraum) im Sinne von Art. 674 ZGB fehlen, führt die Klage des Nachbarn auf Beseitigung der Tankanlage zum Erfolg   Bd. 97 
										S. 368
									
									
										 
									
														 
													Richterliche Massnahmen bei unauffindbarem Eigentümer   Bd. 95 
										S. 54
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Eigentümerdienstbarkeit  - 
							
Eigentümerschuldbrief  - 
							
Eigentumsbeschränkung  - 
							
Eigentumsbeschränkungen Gegenstand Grenzabstand zwischen der Bau- und der Landwirtschaftszone. Bauten dürfen nur errichtet oder geändert werden, wenn sie dem Zweck der Nutzungszone entsprechen (Zonenkonformität). Folgen für die Umgebung. Eine Wohnbaute direkt auf der Grenze zur benachbarten Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform.  Bd. 101 
										S. 50
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Eigentumsfeststellungsklage  - 
							
Eigentumsförderung  - 
							
Eigentumsfreiheitsklage  - 
							
Eigentumsgarantie Altrechtliche Grundlast Wasserlieferungspflicht Kann nur gegen Entschädigung abgelöst bzw. gekündigt werden. Kriterien für die Bemessung und Berücksichtigung besonderer Verhältnisse  Bd. 87 
										S. 326
									
									
										 
									
														 
													 Gesetzliche Grundlage Bewilligungsgesetz. Zeitliches Verbot von Kaufvertragsabschlüssen in bestimmten Gemeinden. Kantonale Weisungen in Anwendung eines Staatsratsbeschlusses sind genügende Rechtsgrundlagen.  Bd. 91 
										S. 285
									
									
										 
									
														 
													 Wasserkraftrecht Abgrenzung Ehehaftes Recht oder Konzession? (Bern)  Bd. 87 
										S. 310
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Eigentumsübergang  - 
							
Eigentumsübertragung  - 
							
Eigentumszusprechung  - 
							
Eignung zur Übernahme  - 
							
Einfache Gesellschaft Pfäffli Roland, Einfache Gesellschaft / Bekanntes und Neues  Bd. 88 
										S. 410
									
									
										 
									
														 
													 Roland Pfäffli und Julia Blattner, Gütergemeinschaft und Grundbuch  Bd. 104 
										S. 3
									
									
										 
									
														 
													 Abgrenzung Einfache Gesellschaft und Stockwerkeigentümergemeinschaft unter den gleichen Personen. Mitgliedschaft einfache Gesellschaft kann unabhängig vom Stockwerkeigentumsanteil übertragen werden.  Bd. 91 
										S. 124
									
									
										 
									
														 
													 Spätere Überführung in eine Stockwerkeigentümergemeinschaft  Bd. 94 
										S. 285
									
									
										 
									
														 
													 Auflösung Die Liquidation der einfachen Gesellschaft muss vor derjenigen des ehelichen Güterstandes stattfinden.  Bd. 101 
										S. 166
									
									
										 
									
														 
													 Auflösung und Liquidation Auflösung ohne Liquidation Vereinbarung über die Auflösung ist schriftlich gültig  Bd. 87 
										S. 381
									
									
										 
									
														 
													 Zur Nutzung eingebrachte Vermögenswerte. Konjunktureller Mehrwert kommt der Gesellschaft zugute und muss unter den Gesellschaftern geteilt werden. Massgebender Wert  Bd. 96 
										S. 345
									
									
										 
									
														 
													 Zwangsvollstreckung  Bd. 88 
										S. 416
									
									
										 
									
														 
													 Entstehung. Umwandlung Erbengemeinschaft in einfache Gesellschaft. Ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung unter den Miterben   Bd. 97 
										S. 444
									
									
										 
									
														 
													Gegenstand Definition der einfachen Gesellschaft. Gemeinsamer Zweck und Beitrag der Gesellschafter  Bd. 94 
										S. 284
									
									
										 
									
														 
													 Geschäftsführung Gesellschaft unter Ehegatten Güterrechtliche Mehrwertberechnung für Investitionen in eine andere Vermögensmasse  Bd. 96 
										S. 351
									
									
										 
									
														 
													 Pfändung des Liquidationsanteils eines Ehegatten  Bd. 96 
										S. 342
									
									
										 
									
														 
													 Gesellschaft unter Konkubinatspartner Die spätere Heirat der Konkubinatspartner beendet die Gesellschaft nicht.  Bd. 101 
										S. 166
									
									
										 
									
														 
													 Eine einfache Gesellschaft kann zwischen zwei Konkubinatspartnern bestehen, wenn ein Grundstück, welches ihnen als gemeinsame Wohnung dient, nur durch einen von ihnen erworben wird. Grundsätzlich kommt bei Auflösung ein allfälliger konjunktureller Mehrwert (des Grundstücks) aber auch nur dem eigentlichen Eigentümer zugute, während der Mehrwert, welcher mit der Ausübung der Tätigkeiten der einfachen Gesellschaft gebunden ist, als zwischen den Gesellschaftern zu teilender Gewinn angesehen wird  Bd. 105 
										S. 130
									
									
										 
									
														 
													 Gesellschaftvertrag / Form Bestehen einer einfachen Gesellschaft. Sämtliche schlüssigen Handlungen und relevanten Umstände müssen festgestellt werden können, wenn die einfache Gesellschaft durch konkludentes Verhalten gegründet worden ist  Bd. 102 
										S. 238
									
									
										 
									
														 
													 Gesellschaftervertrag  Bd. 88 
										S. 410
									
									
										 
									
														 
													 Grundbuch Eintragung der einzelnen Gesellschafter. Die einfache Gesellschaft kann keine Firma führen.  Bd. 88 
										S. 412
									
									
										 
									
														 
													 Kündigung Kündigung durch einen Gesellschafter.  Bd. 88 
										S. 415
									
									
										 
									
														 
													 Tod eines Gesellschafters Bei zwei Gesellschaftern; zum Thema der Ansprüche der pflichtteilsgeschützten Erben  Bd. 104 
										S. 12
									
									
										 
									
														 
													 Eintritt der Erben in die Gesellschaft (Nachfolgeklausel)  Bd. 104 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben des Gesellschafters.  Bd. 88 
										S. 414
									
									
										 
									
														 
													 Fortsetzung der Gesellschaft ohne Erben des Gesellschafters  Bd. 88 
										S. 413
									
									
										 
									
														 
													 Gesetzliche Lösung  Bd. 104 
										S. 10
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsgrundlage  Bd. 104 
										S. 10
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsnachfolge richtet sich primär nach den Regeln der einfachen Gesellschaft  Bd. 100 
										S. 339
									
									
										 
									
														 
													 Vertretung Durchsetzung von Forderungen, welche der einfachen Gesellschaft zustehen. Notwendige Streitgenossenschaft  Bd. 94 
										S. 285
									
									
										 
									
														 
													 Wechsel im Gesellschafterbestand Austritt Durch Vereinbarung. Zeitpunkt  Bd. 88 
										S. 415
									
									
										 
									
														 
													 Ein- und Austritt. Gesellschaftsrechtlicher Vorgang.  Bd. 88 
										S. 411
									
									
										 
									
														 
													 Feststellungen des Notars  Bd. 88 
										S. 418
									
									
										 
									
														 
													 Mit dem Einverständnis der verbleibenden Gesellschafter kann der ausscheidende Gesellschafter diesen seine Mitgliedschaft übertragen. Wird die einfache Gesellschaft fortgeführt, wachsen die Rechte des ausscheidenden Gesellschafters denjenigender verbleibenden an.  Bd. 91 
										S. 124
									
									
										 
									
														 
													 Mit dem Einverständnis kann Mitgliedschaft einer einfachen Gesellschaft durch Abtretung an einen Dritten übertragen werden.  Bd. 91 
										S. 124
									
									
										 
									
														 
													 Ungenaue Bezeichnung des Verhältnisses im Ausscheidungsvertrag  Bd. 88 
										S. 418
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Einfriedigung  - 
							
Eingebrachtes Gut der Ehefrau  - 
							
Eingebrachtes Gut der Ehegatten  - 
							
Einlieferung von Verfügungen von Todes wegen  - 
							
Einmann-Aktiengesellschaft  - 
							
Einrede Einredeweise Geltendmachung des Herabsetzungsanspruches bei einem Rentenlegat   Bd. 91 
										S. 226
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Einsichtnahme ins Grundbuch  - 
							
Einsprache, Art. 559 ZGB  - 
							
Einspruch gegen Liegenschaftskäufe  - 
							
Eintragung  - 
							
Eintragungsfähigkeit  - 
							
Eintragungsmandat  - 
							
Eintragungsprinzip  - 
							
Einzelfirma  - 
							
Elektronische Datenverarbeitung Mooser Michel, L`impact de la nouvelle ORF et de l`OAAE sur l`activité notariale  Bd. 93 
										S. 18
									
									
										 
									
														 
													 Schmid-Tschirren Christina, Elektronische öffentliche Beurkundung und Grundpfandrechte: Neuerungen, insbesondere der Register-Schuldbrief.  Bd. 92 
										S. 1
									
									
										 
									
														 
													 Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen   Bd. 99 
										S. 131
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Elterliche Gewalt  - 
							
Elterliche Sorge Interessenkollision. Zustimmung zum Erbteilungsvertrag durch die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde. Fehlt für die Vertretung minderjähriger Kinder die behördliche Bestellung  eines Beistandes bzw. die Mitwirkung der Behörde, leidet der Vertrag an einem Formmangel und ist daher nichtig und unheilbar unwirksam   Bd. 97 
										S. 438
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Emoluments  - 
							
Empiétement  - 
							
Emption, droit d`  - 
							
Encouragement à la construction et à l`accession à la propriété de logements  - 
							
Enfant  - 
							
England  - 
							
Enrichissement  - 
							
Enrichissement illégitime  - 
							
Enteignung Enteignungsvertrag Abgrenzung Enteignungsvertrag und Dienstbarkeitsvertrag  Bd. 93 
										S. 169
									
									
										 
									
														 
													 Entschädigung Dienstbarkeitsbelastung Grundsätze für die Festsetzung bei der Auferlegung einer Dienstbarkeit auf ein Grundstück, die einer Teilenteignung gleichkommt.  Bd. 86 
										S. 392
									
									
										 
									
														 
													 Eine irreguläre Personaldienstbarkeit, die erst in Kenntnis der bevorstehenden Enteignung begründet wurde, ist nicht zu entschädigen  Bd. 97 
										S. 121
									
									
										 
									
														 
													 Elektromagnetische Felder Für die elektromagnetischen Felder, die eine Hochspannungsleitung verursacht.  Bd. 86 
										S. 392
									
									
										 
									
														 
													 Für den Ausgleich immaterieller Nachteile (Überflüge) besteht keine gesetzliche Grundlage  Bd. 97 
										S. 117
									
									
										 
									
														 
													 Höhe der Entschädigung für das sog. Vorgartenland. Anspruch auf einen Unfreiwilligkeitszuschlag  Bd. 103 
										S. 27
									
									
										 
									
														 
													 Landabretung Entschädigung für die Abtretung eines Landstreifens ab einer überbauten Liegenschaft. Problematik der Lageklassenmethode  Bd. 87 
										S. 317
									
									
										 
									
														 
													 Lärm- und Staubimmissionen Entschädigungen sind geschuldet, wenn zwischen Enteignung und Immission ein adäquater Kausalzusammenhang besteht oder die Immissionen nach dem Nachbarrecht nicht zu dulden sind  Bd. 87 
										S. 317
									
									
										 
									
														 
													 Für den Lärm, den eine Hochspannungsleitung veursacht.  Bd. 86 
										S. 392
									
									
										 
									
														 
													 Minderwertsentschädigung Wenn eine gemäss kantonalem Recht zu hohe Mauer mit Lärmschutzwand auf die Grenze gestellt wird  Bd. 87 
										S. 317
									
									
										 
									
														 
													 Verzinsung Enteignungsentschädigung  Bd. 87 
										S. 317
									
									
										 
									
														 
													 Zuständigkeit für Entschädigung aus Lärmimmissionen aus Flughafenbetrieb.  Bd. 90 
										S. 60
									
									
										 
									
														 
													 Gegenstand Eisenbahnbau Abtretung eines Landstreifens und Einräumung eines Näher- bzw. Höherbaurechtes  Bd. 87 
										S. 317
									
									
										 
									
														 
													 Eisenbahntunnel im Untergrund. Ausdehnung des Interesses des Grundeigentümers am Untergrund durch eine Bebauung des Grundstückes führt nicht zu einem Entschädigungsanspruch aus materieller Enteignung.  Bd. 92 
										S. 329
									
									
										 
									
														 
													 Hochspannungsleitung Durchleitungsrecht. Achtung des Privat- und Familienlebens.  Bd. 86 
										S. 392
									
									
										 
									
														 
													 Nachbarrechtliche Abwehransprüche für Lärmimmissionen aus Flughafenbetrieb.  Bd. 90 
										S. 60
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Enteignungsvertrag  - 
							
Entrepreneur général  - 
							
Entretien  - 
							
Entschuldung  - 
							
Entwehrung  - 
							
Epouse  - 
							
Epoux  - 
							
Epuration des droits réels  - 
							
Erbanteil Pfändung Erbteilung Der Erbanteil kann auch gepfändet werden, wenn der Schuldner und die Miterben behaupten, die seit der Verarrestierung durchgeführte Erbteilung habe für den Schuldner keinen Aktivwert ergeben.  Bd. 86 
										S. 369
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Erbausschlagung Die Verlängerung oder Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist erfordert den Nachweis eines wichtigen Grundes, den der Antragssteller erbringen muss   Bd. 105 
										S. 387
									
									
										 
									
														 
													Einmischung in die Erbschaft. Einem Erben wird dadurch nicht das Recht entzogen, die Gültigkeit eines Vermächtnisses anzufechten   Bd. 96 
										S. 125
									
									
										 
									
														 
													Haftung Nachlasskonkurs Haftung der ausschlagenden Erben gegenüber den Gläubigern. Die Konkursmasse ist legitimiert, die Ansprüche gegen die ausschlagenden Erben einzuklagen. Die Ansprüche können solange geltend gemacht werden, als die Forderungen der Erbschaftsgläubiger nicht v  Bd. 87 
										S. 116
									
									
										 
									
														 
													 Ob dem Antrag (auf Verlängerung oder Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist) stattgegeben wird, hängt davon ab, was der Erbe während der ordentlichen Ausschlagungsfrist unternommen hat oder hätte unternehmen müssen, um den Stand des Nachlasses zu erfahren   Bd. 105 
										S. 387
									
									
										 
									
														 
													Ungültigkeit einer Ausschlagungserklärung wegen wesentlichen Irrtums. Irrtum nicht wesentlich, wenn während Ausschlagungsfrist ein Inventar nach Art. 553 ZGB vorliegt.   Bd. 92 
										S. 63
									
									
										 
									
														 
													Verwirkung der Ausschlagungsbefugnisse durch Einmischen in die Angelegenheiten der Erbschaft. Einholen einer Erbbescheinigung ist für sich allein keine Einmischung.   Bd. 89 
										S. 342
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbbescheinigung  - 
							
Erbeinsetzung Schiller Kaspar, Zuwendung des Vermögensüberschusses: Erbeinsetzung oder Vermächtnis  Bd. 100 
										S. 1
									
									
										 
									
														 
													 Abgrenzungen Erbeinsetzung und Vermächtnisse   Bd. 100 
										S. 2
									
									
										 
									
														 
													Erbeinsetzung auf eine bestimmte Sache   Bd. 100 
										S. 3
									
									
										 
									
														 
													Erbeinsetzung mit Teilungsvorschrift   Bd. 100 
										S. 3
									
									
										 
									
														 
													Ersatzerbeneinsetzung oder Nacherbeneinsetzung   Bd. 96 
										S. 246
									
									
										 
									
														 
													Wertveränderungen zwischen Erbfall und Erbteilung   Bd. 100 
										S. 4
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erben Auskunftsrecht gegenüber einer Bank für Werte, an denen der Erblasser wirtschaftlich berechtigt war   Bd. 93 
										S. 111
									
									
										 
									
														 
													Erbenausschlussklausel bei einem gemeinsamen Bankkonto und Bankdepot   Bd. 93 
										S. 91
									
									
										 
									
														 
													Haftung Haftung für Schadenersatzforderungen gemäss AHVG gegen den Erblasser wie für Forderungen aus unerlaubter Handlung des Erblassers  Bd. 100 
										S. 221
									
									
										 
									
														 
													 Nachkommen, welche die letztwillige Einsetzung eines Universalerben unangefochten liessen, sind keine Erben   Bd. 95 
										S. 338
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbenbescheinigung Anspruch auf Ausstellung Keinen Anspruch auf Ausstellung haben Erben, die ausgeschieden sind (Erbverzicht, Ausschlagung der Erbschaft, Enterbung, Pflichtteilsübergangene)  Bd. 99 
										S. 393
									
									
										 
									
														 
													 Sowohl eingesetzte wie auch gesetzliche Erben haben einen Anspruch auf Ausstellung  Bd. 99 
										S. 389
									
									
										 
									
														 
													 Bedeutung Erbenbescheinigung verliert Bedeutung als Legitimationsausweis, sobald ein anderslautendes Urteil des Zivilrichters über eine erbrechtliche Klage vorliegt  Bd. 99 
										S. 394
									
									
										 
									
														 
													 Erbenbescheinigung verschafft ein provisorisches Recht zur Verfügung über den Nachlass. Sie ist deklaratorischer Natur. Sie ist jederzeit änderbar, sobald sie sich als materiell fehlerhaft erweisen sollte oder sich dies aufgrund urkundlicher Belege aufdrängt  Bd. 99 
										S. 389
									
									
										 
									
														 
													 Provisorische Legitimation zur Verfügung über Erbschaftssachen. Kognition der ausstellenden Behörde ist auf eine provisorische Auslegung der letztwilligen Verfügung beschränkt. Einigung der Erben ist bei der Auslegung und Ausstellung zu beachten  Bd. 94 
										S. 140
									
									
										 
									
														 
													 Das europäische Nachlasszeugnis und seine Anerkennung in der Schweiz   Bd. 96 
										S. 153
									
									
										 
									
														 
													Gegenstand Ausstellung der Erbbescheinigung ist eine vorläufige Beurteilung der Rechtsnachfolge, sie wächst nicht in Rechtskraft  Bd. 104 
										S. 372
									
									
										 
									
														 
													 Berichtigung eines Erbscheines (Art. 256 Abs. 2 ZPO).  Bd. 101 
										S. 385
									
									
										 
									
														 
													 Die Erbbescheinigung erwächst nicht in Rechtskraft und steht stets unter dem Vorbehalt der Ungültigkeits-, Herabsetzungs-, Erbschafts- und Feststellungsklage  Bd. 104 
										S. 375
									
									
										 
									
														 
													 Mit den abschliessenden Auslegung von Testamenten und Erbverträgen und mit der Frage, ob einer Person Erbenstellung zukommt, befasst sich das ordentliche Gericht und nicht die Behörde, welche die Erbbescheinigung ausstellt  Bd. 104 
										S. 375
									
									
										 
									
														 
													 Zum Thema Erbschein als provisorische Legitimationsurkunde.  Bd. 101 
										S. 385
									
									
										 
									
														 
													 Zur Befugnis, wer die Ausstellung des Erbscheines verlangen kann.  Bd. 101 
										S. 385
									
									
										 
									
														 
													 Zur Berechtigung des Vermächtnisnehmers, die Ausstellung des Erbscheines
zu verlangen.  Bd. 101 
										S. 385
									
									
										 
									
														 
													 Zur Rechtskraft der Erbenstellung der darin aufgeführten Personen.  Bd. 101 
										S. 385
									
									
										 
									
														 
													 Grundlagen Familienstand Nachweis in Erbschaftsfällen  Bd. 87 
										S. 353
									
									
										 
									
														 
													 Ungültigkeit der Erbbescheinigung. Ungültigkeits- oder Herabsetzungsklage. Gestaltungsurteil ist Legitimationsausweis und führt zur Gegenstandslosigkeit der Erbbescheinigung   Bd. 96 
										S. 200
									
									
										 
									
														 
													Wirkung Materielle Bedeutung Provisorischer Legitimationsausweis  Bd. 86 
										S. 9
									
									
										 
									
														 
													 Zeitpunkt der Ausstellung Grundbuchverfügungen  - 
							
Erbenfeststellung  - 
							
Erbengemeinschaft Erbengemeinschaft kann nur mit den eigenen Mitteln frei rechtsgeschäftlich neues Grundeigentum erwerben.   Bd. 92 
										S. 225
									
									
										 
									
														 
													Nachträglich entdeckte Vermögenswerte   Bd. 92 
										S. 22
									
									
										 
									
														 
													Rechte aus dem gesetzlichen Miteigentümervorkaufsrecht.   Bd. 92 
										S. 225
									
									
										 
									
														 
													Verwaltung Kauf einer Liegenschaft  - 
							
Erbenvertretung, Art. 602 Abs. 3 ZGB Aufgaben und Befugnisse Der Erbenvertreter ist nicht befugt, die Erbteilung zu vollziehen, auch nicht wenn eine Teilungsvereinbarung der Erben oder ein Teilungsurteil vorliegen  Bd. 100 
										S. 218
									
									
										 
									
														 
													 Aufsicht Ermessen Auswahl der Person für die Erbenvertretung steht im Ermessen der anordnenden Behörde  Bd. 105 
										S. 59
									
									
										 
									
														 
													 Die Aufsichtsbehörde hat bei einer inhaltlichen Kontrolle des Handelns des Erbenvertreters erst einzuschreiten, wenn er die ihm gesetzten gesetzlichen Schranken missachtet, insbesondere seinen erheblichen Ermessensspielraum sprengt und damit das Willkürve  Bd. 87 
										S. 112
									
									
										 
									
														 
													 Mit Bezug auf die Anordnung einer Erbenvertretung, aber auch hinsichtlich der Auswahl der Person, welche mit der Erbenvertretung beauftragt werden soll, steht der anordnenden Behörde ein Ermessen zu  Bd. 105 
										S. 61
									
									
										 
									
														 
													 Bestellung als vorsorgliche Massnahme eines Teilungsprozesses.   Bd. 89 
										S. 330
									
									
										 
									
														 
													Entschädigung Der Erbenvertreter hat Anspruch auf Entschädigung  Bd. 105 
										S. 62
									
									
										 
									
														 
													 Zur Frage der Kostenaufteilung, insb. nach dem Verursacherprinzip  Bd. 105 
										S. 62
									
									
										 
									
														 
													 Gegenstand Als Erbenvertreter kann jede handlungsfähige (natürliche oder juristische) Person eingesetzt werden  Bd. 105 
										S. 61
									
									
										 
									
														 
													 Der Erbenvertreter wird für die Erbengemeinschaft bestellt und nicht als Vertreter und im Interesse eines einzelnen Erben  Bd. 105 
										S. 62
									
									
										 
									
														 
													 Die Einsetzung einer Erbenvertretung gilt als eine vorsorgliche Massnahme im Sinn von Art. 98 BGG  Bd. 105 
										S. 60
									
									
										 
									
														 
													 Voraussetzung der Bestellung Eine Erbenvertretung ist nicht erst dann einzusetzen, wenn es zu Betreibungen kommt (Bern)  Bd. 102 
										S. 154
									
									
										 
									
														 
													 Es muss genügen, dass das Vertrauensverhältnis unter den Erben zerstört ist. Mit Rücksicht auf die Kosten der Erbenvertretung wird eine solche jedoch erst dann angeordnet, wenn eine rationelle Erhaltung und Verwaltung der Erbschaft aufgrund der Abwesenheit von Erben, heilloser Zerstrittenheit oder aus anderen Gründen unmöglich oder erheblich erschwert ist (Bern)  Bd. 102 
										S. 157
									
									
										 
									
														 
													 Zuständigkeit Zuständigkeit für die Bestellung (ZH)  Bd. 89 
										S. 330
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Erbgang  - 
							
Erbrecht Antoine Eigenmann, Marc Beuchat, Les réquisitions de modifications des inscriptions du registre foncier à portée successorale, en particulier sous l’angle de la planification successorale par la voie matrimoniale  Bd. 105 
										S. 137
									
									
										 
									
														 
													 Denis Sulliger, Lex Koller et droit des successions  Bd. 105 
										S. 1
									
									
										 
									
														 
													 Hans Rainer Künzle, Das revidierte internationale Erbrecht (Art. 86-96 IPRG) aus der Sicht der Notariate und Grundbuchämter  Bd. 105 
										S. 73
									
									
										 
									
														 
													 Rubido José-Miguel, La planification successorale en droit foncier rural  Bd. 95 
										S. 217
									
									
										 
									
														 
													 Urs Fasel, Eugen Huber und das Grundbuch: Ausräumung von sieben Irrtümern  Bd. 105 
										S. 329
									
									
										 
									
														 
													 Auskunftsrecht Verwirkung, wenn ein ausgeschlossener pflichtteilgeschützter Erbe nicht innert eines Jahres ab Kenntnis die letztwillige Verfügung mit der Herabsetzungsklage anficht  Bd. 95 
										S. 174
									
									
										 
									
														 
													 Erwerb der Erbschaft Keine Verletzung der Gläubigerrechte durch den Abschluss eines Erbverzichtsvertrages zugunsten der eigenen Kinder  Bd. 95 
										S. 180
									
									
										 
									
														 
													 Nachkommen, welche die letztwillige Einsetzung eines Universalerben unangefochten liessen, sind keine Erben  Bd. 95 
										S. 338
									
									
										 
									
														 
													 Vermögenssubrogation. Der Erlös einer freiwilligen Versteigerung vonVermögens werten der Erbengemeinschaft durch die fälschlicherweise nach der Erbbescheinigung einzige Person fällt nicht durch Subrogation in die Erbmasse. Rückerstattung des Erlöses an die Erben geschieht nicht in Anwendung der Regeln des unrechtmässigen Besitzes, sondern nach erbrechtlichen Regeln  Bd. 95 
										S. 328
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Erbrecht der Ehegatten  - 
							
Erbrecht in der eingetragenen Partnerschaft  - 
							
Erbrechtsverordnung, Europäische Grun Meyer Catherine und Sprecher Thomas, Aspekte der neuen EU-Erbrechtsverordnung und ihres Bezugs zur Schweiz  Bd. 96 
										S. 145
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Erbschaft Betreibungsort einer Erbschaft, die englischem Recht unterliegt. Befugnisse eines „Administrator“ im Vergleich zu denjenigen eines erbrechtlichen Vertreters nach Schweizer Recht   Bd. 103 
										S. 103
									
									
										 
									
														 
													Der Betreibungsort der unverteilten Erbschaft bestimmt sich nach Art. 49 SchKG   Bd. 102 
										S. 368
									
									
										 
									
														 
													Eine Erbschaft ist eine blosse Anwartschaft und keine unmittelbare Forderung (Aargau)   Bd. 103 
										S. 21
									
									
										 
									
														 
													Grundsätze für die Betreibung gegen die unverteilte Erbschaft, Stellung des Willensvollstreckers   Bd. 102 
										S. 369
									
									
										 
									
														 
													Wem stehen Wertveränderungen an der Erbschaft zu   Bd. 100 
										S. 4
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbschaftsinventar  - 
							
Erbschaftsklage Erbschaftsklage verbunden mit Feststellungklage. Feststellung der Erbenstellung und der Eintragung als Erbe bei Grundstücken.   Bd. 92 
										S. 53
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbschaftssteuer  - 
							
Erbschaftsverwalter Ernennung des Erbschaftsverwalters von Amtes wegen und seine Pflichten. Die Suche nach möglichen Erben, die Prüfung der Zweckmässigkeit einer Ausschlagung der Erbschaft und die Erstellung des Erbscheins gehören nicht zum Auftrag der Erbschaftsverwalters. Dies ist die Aufgabe der Behörde (Freiburg)   Bd. 104 
										S. 224
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbschaftsverwaltung, Art. 554 ZGB Anordnung Keine Anordnung der Erbschaftsverwaltung, wenn die getroffenen Massnahmen (Siegelung und Inventaraufnahme) als genügend erscheinen. Parteientschädigung  Bd. 96 
										S. 182
									
									
										 
									
														 
													 Willensvollstrecker wird nicht automatisch zum Erbschaftsverwalter. Ernennung von Drittpersonen  Bd. 100 
										S. 216
									
									
										 
									
														 
													 Aufgaben und Befugnisse Ausweisung eines Erben aus der bisher unentgeltlich benutzten Wohnung  Bd. 93 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Willensvollstrecker als Erbschaftsverwalter. Fähigkeiten und Interessenkonflikte   Bd. 94 
										S. 60
									
									
										 
									
														 
													Zuständigkeit für die Anordnung der Erbschaftsverwaltung   Bd. 94 
										S. 60
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbschleicherei Erbunwürdigkeit und Erbschleicherei   Bd. 91 
										S. 230
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbteil, angefallener  - 
							
Erbteilung Fabrizio Andrea Liechti, Realkollation von Grundstücken: Erb-, grundbuch- und prozessrechtliche Bemerkungen  Bd. 101 
										S. 5
									
									
										 
									
														 
													 Erbteilungsklage Passivlegitimation Im Erbteilungsprozess sind alle Miterben einzubeziehen. Verzichtet ein Erbe ohne rechtsgültige Ausschlagung oder Abtretung des Erbanteils auf seine Erbansprüche, behält er seine Erbenstellung bei und ist in den Erbteilungsprozess einzubeziehen.  Bd. 86 
										S. 138
									
									
										 
									
														 
													 Virtueller Erbe muss für die Aktivlegitimation zur Erbteilungsklage zuerst durch Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsklage Erbenstellung erhalten  Bd. 105 
										S. 247
									
									
										 
									
														 
													 Erbteilungsvertrag Nichtigkeit wegen Interessenkollision. Zustimmung zum Erbteilungsvertrag durch die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde. Fehlt für die Vertretung minderjähriger Kinder die behördliche Bestellung  eines Beistandes bzw. die Mitwirkung der Behörde, leidet der Vertrag an einem Formmangel und ist daher nichtig und unheilbar unwirksam  Bd. 97 
										S. 438
									
									
										 
									
														 
													 Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine einfache Gesellschaft. Bedarf einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung unter den Mitwerben  Bd. 97 
										S. 444
									
									
										 
									
														 
													 Grundsätze bei der Erbteilung Die Vornahme der Erbteilung ist in erster Linie Sache der Erbinnen und Erben. Wo nicht anders geregelt, können sie die Teilung frei vereinbaren (Bern)  Bd. 102 
										S. 104
									
									
										 
									
														 
													 Grundstücke/Grundbuch Bewertung einer Liegenschaft. Berücksichtigung der zukünftig wahrscheinlichen Entwicklung. Wertvermehrende Investitionen einzelner Erben in die Liegenschaft.  Bd. 90 
										S. 359
									
									
										 
									
														 
													 Mitwirkung des Willensvollstreckers  Bd. 97 
										S. 124
									
									
										 
									
														 
													 Losbildung, Losziehung Bei Ungleichheiten der Lose können Ausgleichszahlungen vorgesehen werden, sofern die Differenz nicht erheblich ist  Bd. 99 
										S. 315
									
									
										 
									
														 
													 Grundsätze der Losbildung  Bd. 99 
										S. 315
									
									
										 
									
														 
													 Verkauf nur zulässig, wenn keine Lose gebildet werden können  Bd. 99 
										S. 315
									
									
										 
									
														 
													 Mitwirkung der Behörde, Art. 609 Abs. 2 ZGB Jede Interessenskollision führt nicht zwingend zu einem Interessenkonflikt. Verhältnis von Art. 403 Abs. 2 ZGB und 609 ZGB  Bd. 104 
										S. 303
									
									
										 
									
														 
													 Stellung der Behörde. Keine richterliche Tätigkeit, auch wenn nach kantonalem Recht das Gericht zuständig ist. Der Schuldner-Erbe hat keine Mitwirkungsrechte  Bd. 99 
										S. 37
									
									
										 
									
														 
													 Naturalteilung Wenn immer möglich Zuteilung der Vermögenswerte in natura  Bd. 99 
										S. 314
									
									
										 
									
														 
													 Zuteilung einer Erbschaftssache, die durch die Teilung wesentlich an Wert verliert, soll einem Erben ungeteilt zugeteilt werden  Bd. 99 
										S. 314
									
									
										 
									
														 
													 Realkollation und Direktübertragung?   Bd. 101 
										S. 15
									
									
										 
									
														 
													Realteilung Bei einer Realteilung kommt die Einigung der Erben mit der materiellen Entgegennahme der Lose durch jeden von ihnen zustande  Bd. 103 
										S. 59
									
									
										 
									
														 
													 Die rechtsgeschäftliche Erbteilung kann mit der Realteilung oder durch schriftlichen Teilungsvertrag ausgeführt werden  Bd. 103 
										S. 59
									
									
										 
									
														 
													 Realteilung bei Immobilien  Bd. 92 
										S. 20
									
									
										 
									
														 
													 Realteilung von Liegenschaften Vollzug durch Willensvollstrecker mit den Zustimmungserklärungen der Erben.  Bd. 86 
										S. 14
									
									
										 
									
														 
													 Teilungstabelle     Bd. 103 
										S. 59
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsnatur Teilungsfreiheit der Erben  Bd. 92 
										S. 14
									
									
										 
									
														 
													 Teilungsart Arten Nur mit schriftlichem Teilungsvertrag oder in Form der Realteilung möglich. Teilung durch Verfügung des Willensvollstreckers ist nicht zulässig  Bd. 87 
										S. 95
									
									
										 
									
														 
													 Teilungsformen Rechtsakt des Willensvollstreckers genügt für die Eigentumsübertragung eines Nachlassgrundstückes nicht möglich  Bd. 92 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Schriftlicher Teilungsvertrag oder schriftliche Zustimmung aller Erben  Bd. 92 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Teilungsklage Teilungsvertrag Inhalt des Teilungsvertrages  Bd. 92 
										S. 20
									
									
										 
									
														 
													 Teilungsvorschrift Anrechnungswert Teilungsanordnung mit festgelegtem Anrechnungswert bei Grundstücken.  Bd. 86 
										S. 12
									
									
										 
									
														 
													 Begriff Teilungsrechtes  Bd. 86 
										S. 12
									
									
										 
									
														 
													 Teilungsvorschrift  Bd. 86 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Zustimmung Erben Für die Übertragung von Grundstücken an Erben aufgrund testamentarischer Teilungsvorschriften ist der Willensvollstrecker ohne schriftliche Zustimmung der Miterben nicht berechtigt  Bd. 87 
										S. 93
									
									
										 
									
														 
													 Verkauf oder Versteigerung Die herrschende Lehre und Praxis äussert sich klar dahingehend, dass immer dann, wenn nur eine Erbin in der Lage sei mitzubieten, nur eine öffentliche Versteigerung in Betracht komme  Bd. 105 
										S. 282
									
									
										 
									
														 
													 Öffentliche Versteigerung bei fehlender Steigerungsfähigkeit eines Erben  Bd. 105 
										S. 280
									
									
										 
									
														 
													 Wenn keiner der Erben die Liegenschaft übernehmen will, kommt ausschliesslich die öffentliche Versteigerung infrage; dasselbe gilt, wenn nicht alle Erben bzw. nur einer von mehreren Erben über die erforderlichen Mittel verfügen bzw. verfügt, um die Liegenschaft zu erwerben  Bd. 105 
										S. 281
									
									
										 
									
														 
													 Voraussetzung Erbvertrag. Ersetzt formelle Erbteilung nicht  Bd. 92 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Schriftlicher Teilungsvertrag oder schriftliche Zustimmung aller Erben  Bd. 92 
										S. 11
									
									
										 
									
														 
													 Zuweisung und Verkauf Verkauf einer Erbschaftssache. Solange keine Erbteilungsklage rechtshängig ist, hat die zuständige Behörde nach Art. 612 Abs. 3 ZGB die materiellen Voraussetzungen eines Verkaufes zu prüfen und kann über Versteigerung entscheiden  Bd. 93 
										S. 118
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Erbunwürdigkeit Anwalt als Alleinerbe eingesetzt. Hinderung am Widerruf bzw. Unterlassen einer Neufassung eines Testamentes durch Verletzung der Aufklärungspflicht.   Bd. 88 
										S. 108
									
									
										 
									
														 
													Auswirkungen der Erbunwürdigkeit auf den eingesetzten Erben.   Bd. 88 
										S. 116
									
									
										 
									
														 
													Beweislast obliegt demjenigen, der die Erbunwürdigkeit behauptet.   Bd. 91 
										S. 230
									
									
										 
									
														 
													Die Erbunwürdigkeit tritt ein, ohne dass die Erben sie geltend machen   Bd. 101 
										S. 27
									
									
										 
									
														 
													Einleitung eines Entmündigungsverfahrens führt nicht zur Erbunwürdigkeit.   Bd. 91 
										S. 257
									
									
										 
									
														 
													Erbschleicherei kann in schweren Fällen zur Erbunwürdigkeit führen.   Bd. 88 
										S. 108
									
									
										 
									
														 
													Gültigkeit von Zuwendungen der Erben an die erbunwürdige Person   Bd. 101 
										S. 25
									
									
										 
									
														 
													Mitteilungs- und Aufklärungspflicht gegenüber der Erblasserin bei einem langjährigen Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis   Bd. 103 
										S. 181
									
									
										 
									
														 
													Pflegeperson als Vermächtnisnehmer (Liegenschaft) bedacht; Erbunwürdigkeit   181
	Voraussetzung für die Erbunwürdigke   Bd. 103 
										S. 181
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erbvertrag Bornhauser Philip R., Anfechtung von Schenkungen gestützt auf Art. 494 Abs. 3 ZGB  Bd. 95 
										S. 361
									
									
										 
									
														 
													 Bornhauser Philip R., Kombinierte Ehe-/Erbverträge - Chancen und Risiken  Bd. 94 
										S. 289
									
									
										 
									
														 
													 Zeiter Alexandra, Schutzklauseln in Eheverträgen und Verfügungen von Todes wegen  Bd. 96 
										S. 365
									
									
										 
									
														 
													 Abgrenzung Änderung eines Erbvertrages: Abwesende Erbvertragspartei   Bd. 95 
										S. 249
									
									
										 
									
														 
													Anfechtung Rechtsmissbräuchliche Aushöhlung der Verpflichtungen aus dem Erbvertrag  Bd. 95 
										S. 362
									
									
										 
									
														 
													 Widerspruch mit zeitlich nachgelagerten Verfügungen von Todes wegen und Schenkungen  Bd. 95 
										S. 369
									
									
										 
									
														 
													 Aufhebung Auslegung des Erbvertrages hinsichtlich der erbvertraglichen Bindung.  Bd. 92 
										S. 23
									
									
										 
									
														 
													 Bindungswirkung bei einem mehrseitigen Erbvertrag nur bei einem Teil der Parteien.  Bd. 92 
										S. 23
									
									
										 
									
														 
													 Mit dem Tod einer Vertragspartei entfällt die Aufhebungsmöglichkeit.  Bd. 92 
										S. 23
									
									
										 
									
														 
													 Auslegung Anwendung des Vertrauensprinzips  Bd. 94 
										S. 300
									
									
										 
									
														 
													 Erbvertragliche Vereinbarung unter Ehegatten, wonach alle drei Kinder grundsätzlich zu gleichen Teilen erben sollen. Widersprechende spätere letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten  Bd. 104 
										S. 157
									
									
										 
									
														 
													 Grundsätze Es sind die Grundsätze für die Auslegung von Rechtsgeschäften 	unter Lebenden heranzuziehen  Bd. 87 
										S. 97
									
									
										 
									
														 
													 Klärung, ob vertragliche oder einseitig widerrufbare Anordnung vorliegt  Bd. 94 
										S. 300
									
									
										 
									
														 
													 Nach den üblichen Regeln eines zivilrechtlichen Vertrages. Nacherbeneinsetzung und Ersatzerbeneinsetzung  Bd. 96 
										S. 246
									
									
										 
									
														 
													 Tritt Verkaufserlös an die Stelle des veräusserten Objektes (Gesamthandanteil an Grundstücken)?  Bd. 95 
										S. 264
									
									
										 
									
														 
													 Bindungswirkung Rechtsfolgen der Bindungswirkung in Bezug auf spätere Schenkungen  Bd. 95 
										S. 365
									
									
										 
									
														 
													 Rechtsfolgen der Bindungswirkung in Bezug auf spätere Testamente  Bd. 95 
										S. 367
									
									
										 
									
														 
													 Vertragliche Verpflichtung des Erblassers  Bd. 95 
										S. 364
									
									
										 
									
														 
													 Ehe- und Erbvertrag als verkappte Scheidungsvereinbarung. Vereinbarte Entschädigungen an die Ehefrau. Unklare Formulierungen. Kriterien für die gerichtliche Genehmigung.   Bd. 89 
										S. 333
									
									
										 
									
														 
													Erbvertragsstatut und ausländisches Erbvertragsverbot (Brasilien)   Bd. 94 
										S. 330
									
									
										 
									
														 
													Erbverzicht Gläubigerrechte. Anfechtbar ist nur die Ausschlagung, nicht auch ein Erbverzicht. Rechtsmissbrauch. Verzicht auf eine Anwartschaft  Bd. 95 
										S. 180
									
									
										 
									
														 
													 Im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht  Bd. 95 
										S. 239
									
									
										 
									
														 
													 Neben dem zweiseitigen Erbvertrag gibt es auch den mehrseitigen Erbvertrag. Verzicht der Eltern auf erbrechtliche Ansprüche gegenüber dem Sohn ist nicht auch ein Verzicht auf erbrechtliche Verfügungen unter den Ehegatten. Auslegungsgrundsätze  Bd. 99 
										S. 384
									
									
										 
									
														 
													 Inhalt Auslegung. Regeln. Verhältnis zwischen einem Erbvertrag und ihm widersprechenden späteren unentgeltlichen Zuwendungen. Vertragsmässige und damit bindende oder einseitige und widerrufliche Anordnung. Einsetzung von Dritten als Erben, die mit dem erstversterbenden Ehegatten weder in persönlicher noch verwandtschaftlicher Beziehung standen, kann der überlebende Ehegatte grundsätzlich frei widerrufen.  Bd. 90 
										S. 338
									
									
										 
									
														 
													 Nacherben- und Ersatzerbeneinsetzung  Bd. 96 
										S. 246
									
									
										 
									
														 
													 Rückfalls- oder Schutzklauseln bei der Begünstigung des Ehegatten  Bd. 96 
										S. 365
									
									
										 
									
														 
													 Testamentarische Klauseln im Erbvertrag  Bd. 94 
										S. 300
									
									
										 
									
														 
													 Vereinbarung auf entgeltliche Verfügungen  Bd. 95 
										S. 266
									
									
										 
									
														 
													 Zuwendungsgegenstand «Gesamthandanteile an Parzellen». Gegenstand ist die Zuwendung eines Rechtes und beinhaltet den Anspruch auf das, was der Erblasserin zufällt, wenn die Gesamthand in Liquidation tritt oder wenn sie aus der Gesamthandschaft austritt  Bd. 95 
										S. 267
									
									
										 
									
														 
													 Vertragslücke und Auslegung. Vertragslücke liegt vor, wenn die Parteien eine Rechtsfrage nicht oder nicht vollständig geregelt haben (Erbteilregelung ohne Berücksichtigung der Pflichtteile). Auslegung nach dem Vertrauensprinzip, wie die Erklärungen der Parteien nach ihrem Wortlaut und Zusammenhang sowie den gesamten Umständen verstanden werden durften.  Bd. 90 
										S. 292
									
									
										 
									
														 
													 Verzicht auf eine erbvertragliche Begünstigung  Bd. 92 
										S. 29
									
									
										 
									
														 
													 Widerrufsvorbehalt von Erbeinsetzungen  Bd. 96 
										S. 251
									
									
										 
									
														 
													 Rechtliche Qualifikation   Bd. 94 
										S. 295
									
									
										 
									
														 
													Verbundener Ehe- und Erbvertrag Analyse der Chancen und Risiken  Bd. 94 
										S. 309
									
									
										 
									
														 
													 Rechtliche Qualifikation  Bd. 94 
										S. 305
									
									
										 
									
														 
													 Scheidungsresistenzklausel  Bd. 94 
										S. 308
									
									
										 
									
														 
													 Verfügungsfähigkeit Abschluss durch Entmündigte  Bd. 91 
										S. 103
									
									
										 
									
														 
													 Wirkung Verfügungen im Widerspruch zum Erbvertrag  Bd. 94 
										S. 303
									
									
										 
									
														 
													 Verfügungsrecht des Erblassers. Verfügungen von Todes wegen oder Schenkungen, die mit dem Erbvertrag nicht vereinbar sind, unterliegen der Anfechtung  Bd. 95 
										S. 265
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Erbverzicht  - 
							
Erbvorbezug  - 
							
Erfüllung der Obligationen  - 
							
Erfüllungssort  - 
							
Ergänzungsleistung Berücksichtigung von Begünstigungen. Beweis   Bd. 94 
										S. 280
									
									
										 
									
														 
													Entschädigung für Pflegeleistungen gegenüber den Eltern. Geleistete Entschädigungen sind als Vermögensverzicht zu berücksichtigen.   Bd. 88 
										S. 92
									
									
										 
									
														 
													Rückerstattung durch die Erben von unrechtmässig bezogener Ergänzungsleistung. Zur Frage der längeren Verjährungsfrist von 15 Jahren   Bd. 104 
										S. 55
									
									
										 
									
														 
													Rückerstattungspflicht der Nachkommen. Nachkommen, welche die letztwillige Einsetzung eines Universalerben unangefochten liessen, sind keine Erben und sind zur Rückerstattung der zu Unrecht bezogenen Leistungen nicht verpflichtet   Bd. 95 
										S. 339
									
									
										 
									
														 
													Vermögensverzicht zu Lebzeiten des verstorbenen Ehegatten. Anrechenbares Verzichtsvermögen bei Ausschlagung der Erbschaft wegen Überschuldung   Bd. 96 
										S. 54
									
									
										 
									
														 
													Vermögensverzicht, Berechnung   Bd. 94 
										S. 280
									
									
										 
									
														 
													Vermögensverzicht, freiwilliger,  für Erfüllung moralische Pflicht   Bd. 94 
										S. 280
									
									
										 
									
														 
													Ziel der Rückerstattungspflicht ist die Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung   Bd. 104 
										S. 59
									
									
										 
									
														 
													 - 
							
Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes  - 
							
Erholungsgebiet  - 
							
Erlöschen der Obligationen  - 
							
Ermessen  - 
							
Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen  - 
							
Eröffnung des Erbgangs  - 
							
Erreur  - 
							
Erreur essentielle  - 
							
Errungenschaft  - 
							
Errungenschaftsbeteiligung Bornhauser Philip R., Kombinierte Ehe-/Erbverträge – Chancen und Risiken  Bd. 94 
										S. 289
									
									
										 
									
														 
													 Ehevertrag Ersatzanschaffung Verkauf eines Vermögenswertes nach Auflösung des Güterstandes. Wert im Zeitpunkt der Veräusserung ist für die güterrechtliche Auseinandersetzung massgebend und nicht allfällige Ersatzanschaffung  Bd. 91 
										S. 328
									
									
										 
									
														 
													 Ersatzforderung Ersatzforderung zwischen Errungenschaft und Eigengut Der beim Verkauf der Aktien einer Unternehmung, die zum grössten Teil Eigengut des Ehemannes war, realisierte Mehrwert führt nicht zu einer Ersatzforderung der Errungenschaft gegenüber dem Eigengut, wenn der Ehemann für den Arbeitseinsatz durch (seiner Er  Bd. 87 
										S. 206
									
									
										 
									
														 
													 Erwerb von zwei Grundstücken im Miteigentum. Berechnung der variablen Ersatzforderung beim Verkauf eines der Grundstücke unter Berücksichtigung der Investitionen  Bd. 91 
										S. 321
									
									
										 
									
														 
													 Zuordnung von Schulden. Rentenverpflichtung in engem Zusammenhang mit einer Liegenschaft, wird die Gütermasse belastet, welcher die Liegenschaft angehört. Möglichkeit einer Ersatzforderung, wenn die Zahlung aus einer anderen Gütermasse geleistet wird.  Bd. 91 
										S. 334
									
									
										 
									
														 
													 Ersatzforderungen und Mehrwertanteil Grundstücke. Grundstück im Eigengut des Ehemannes. Berechnung der variablen Ersatzforderung, wenn der Hausbau aus der Errungenschaft des Ehemannes und einer Hypothek finanziert worden ist.  Bd. 88 
										S. 57
									
									
										 
									
														 
													 Güterrechtliche Auseinandersetzung Bei Ersatzforderungen ist der konkrete Zahlungsfluss zu beweisen  Bd. 94 
										S. 132
									
									
										 
									
														 
													 Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes. Schätzung über Ertragswert und Nutzwert sowie Verkehrswert  Bd. 94 
										S. 132
									
									
										 
									
														 
													 Scheidung Abgrenzungen zwischen Nettoverkehrswert und Nettowert einer Liegenschaft.  Bd. 88 
										S. 53
									
									
										 
									
														 
													 Bewertung der Investitionen in die einzelnen Vermögenswerte und nicht in Vermögensmassen. Landwirtschaftliches Gewerbe und kaufmännisches Unternehmen als Vermögenswert.  Bd. 88 
										S. 53
									
									
										 
									
														 
													 Scheidung. Schicksal des konjunkturellen Mehrwerts einer Liegenschaft, der auf den Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben entfällt. Auflösung Güterstand vor Eintritt des Vorsorgefalles  Bd. 97 
										S. 171
									
									
										 
									
														 
													 Zuordnung eines Grundstückes. Berechnung der Ersatzforderungen nach Art. 209 Abs. 3 ZGB.  Bd. 88 
										S. 57
									
									
										 
									
														 
													 Mehrwertanteil Einfache Gesellschaft unter Ehegatten. Mehrwertberechnung für Investitionen in eine andere Vermögensmasse  Bd. 96 
										S. 351
									
									
										 
									
														 
													 Erwerb von zwei Grundstücken im Miteigentum. Berechnung des Mehrwertanteils beim Verkauf eines der Grundstücke unter Berücksichtigung der Investitionen.  Bd. 91 
										S. 321
									
									
										 
									
														 
													 Finanzierung mit Darlehen Ist der Erwerb von Vermögensgegenständen durch ein vom anderen Ehegatten gewährtes zinsloses Darlehen finanziert worden, und besteht im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung ein Mehrwert, so hat der Ehegatte, der eine Ausnahme von der in Art.   Bd. 87 
										S. 211
									
									
										 
									
														 
													 Miteigentum unter Ehegatten. Beteiligung desjenigen Ehegatten, der zum Erwerb des Grundstückes beigetragen hat, am konjunkturellen Mehrwert. Ausschluss durch schriftliche Vereinbarung  Bd. 96 
										S. 355
									
									
										 
									
														 
													 Wertbestimmung Das Ertragswertprinzip gilt weder für landwirtschaftliche Grundstücke noch landwirtschaftliche Gewerbe, wenn diese vor der güterrechtlichen Auseinandersetzung teilweise verkauft worden sind und nicht erhalten bleiben.  Bd. 91 
										S. 328
									
									
										 
									
														 
													 Zuordnung des Vermögens zu Eigengut oder Errungenschaft Aufwendungen zur Erhaltung und Erneuerung des Betriebsinventars eines Weinbaubetriebes  Bd. 94 
										S. 132
									
									
										 
									
														 
													 Durch Erbteilung erworbene Gegenstände. Massgebender Zeitpunkt. Grundsätze bei der Leistung von Ausgleichszahlungen an Miterben  Bd. 99 
										S. 28
									
									
										 
									
														 
													 Grundstück mit einem unentgeltlichen Anteil einer gemischten Schenkung. Zuordnung der Hypothekarschuld. Für Investitionen aus dem Eigengut kann keine Vorschlagsbeteiligung beansprucht werden  Bd. 100 
										S. 90
									
									
										 
									
														 
													 Vorräte aus einem  Weinbaubetrieb  Bd. 94 
										S. 135
									
									
										 
									
														 
													 Zuordnung im Zeitpunkt des Erwerbes. Zuordnung in die Gütermasse, aus der der grössere Anteil stammt. Später erfolgende bedeutende Investitionen (Hausbau) verändern die Zuordnung nicht mehr.  Bd. 88 
										S. 57
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Errungenschaftsgemeinschaft  - 
							
Ersatzanschaffung  - 
							
Ersatzerbe  - 
							
Ersatzforderung  - 
							
Erschleichen einer falschen Beurkundung  - 
							
Erschliessung  - 
							
Erschliessungsplan  - 
							
Erschliessungsstrasse  - 
							
Ersitzung  - 
							
Ertragswert  - 
							
Erwachsenenschutz Favre Lise, Nouveau droit de la protection de l`adulte – Le mandat pour cause d`inaptitude  Bd. 94 
										S. 145
									
									
										 
									
														 
													 Meier Philippe, Nouveau droit de la protection de l`adulte: Introduction générale et système des curatelles  Bd. 94 
										S. 73
									
									
										 
									
														 
													 Mooser Michel, La responsabilité du notaire en relation avec le nouveau droit de la protection de l`adulte  Bd. 94 
										S. 161
									
									
										 
									
														 
													 Schmid Hermann, Erwachsenenschutz aus dem Blickwinkel der Grundbuchführung – ein Überblick  Bd. 93 
										S. 357
									
									
										 
									
														 
													 Wolf Stephan, Erwachsenenschutz und Notariat  Bd. 91 
										S. 73
									
									
										 
									
														 
													 Yvo Biderbost, Der Vorsorgeauftrag in der Beratung - ein Dutzend Fragen der Praxis  Bd. 101 
										S. 337
									
									
										 
									
														 
													 Allgemeines zur Revision per 1.1.2013 Geschichte der Revision  Bd. 94 
										S. 76
									
									
										 
									
														 
													 Grundsätze zum neuen Recht  Bd. 94 
										S. 77
									
									
										 
									
														 
													 Abschaffung der Veröffentlichung der Massnahmen  Bd. 94 
										S. 81
									
									
										 
									
														 
													 Änderungen beim Freiheitsentzug im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung  Bd. 94 
										S. 82
									
									
										 
									
														 
													 Massnahmen nach Mass  Bd. 94 
										S. 79
									
									
										 
									
														 
													 Organisatorische Neuerungen und neues System der Verantwortlichkeiten  Bd. 94 
										S. 82
									
									
										 
									
														 
													 Reduktion staatlicher Eingriffe  Bd. 94 
										S. 78
									
									
										 
									
														 
													 Stärkung der Solidarität in der Familie  Bd. 94 
										S. 78
									
									
										 
									
														 
													 Stärkung des Grundsatzes der Selbstbestimmung  Bd. 94 
										S. 77
									
									
										 
									
														 
													 Übergangsrecht  Bd. 94 
										S. 84
									
									
										 
									
														 
													 Verankerung prozessualer Normen im ZGB  Bd. 94 
										S. 83
									
									
										 
									
														 
													 Verbesserung des Schutzes urteilsunfähiger Personen, welche in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung leben  Bd. 94 
										S. 80
									
									
										 
									
														 
													 Wegfall der erstreckten elterlichen Sorge  Bd. 94 
										S. 80
									
									
										 
									
														 
													 Anmerkung des gesetzlichen Vertreters   Bd. 93 
										S. 361
									
									
										 
									
														 
													Beistandschaft Abschliessende Gründe in Art. 390 Abs. 1 ZGB für die Errichtung einer Beistandschaft  Bd. 94 
										S. 90
									
									
										 
									
														 
													 Abwesenheit, dauernd oder für eine bestimmte Zeit  Bd. 94 
										S. 94
									
									
										 
									
														 
													 Geistige Behinderung  Bd. 94 
										S. 91
									
									
										 
									
														 
													 Psychische Störungen  Bd. 94 
										S. 91
									
									
										 
									
														 
													 Schwächezustand  Bd. 94 
										S. 93
									
									
										 
									
														 
													 Allgemeine Bestimmungen Beachtung der Verhältnismässigkeit  Bd. 94 
										S. 86
									
									
										 
									
														 
													 Beistandschaft als einzige, aber vielfältige staatliche Schutzmassnahm  Bd. 94 
										S. 85
									
									
										 
									
														 
													 Subsidiarität und Stufenfolge der Massnahme  Bd. 94 
										S. 87
									
									
										 
									
														 
													 Arten von Beistandschaften Wirkungen der verschiedenen Beistandschaften  Bd. 94 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Begleitbeistandschaft, Art. 393 ZGB Ausgerichtet auf persönliche Unterstützung  Bd. 94 
										S. 101
									
									
										 
									
														 
													 Belastungen und Schutz der Angehörigen und Dritter  Bd. 94 
										S. 95
									
									
										 
									
														 
													 Errichtung von Amtes wegen oder auf Antrag  Bd. 94 
										S. 97
									
									
										 
									
														 
													 Kombination von Beistandschaften, Art. 397 ZGB Mitwirkungsbeistandschaft, Art. 396 ZGB Umfassende Beistandschaften, Art. 398 ZGB Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung  Bd. 94 
										S. 113
									
									
										 
									
														 
													 Vertretungsbeistandschaft, Art. 394 und 395 ZGB Voraussetzungen Voraussetzungen der Errichtung einer Beistandschaft  Bd. 94 
										S. 89
									
									
										 
									
														 
													 Betreuungsvertrag Bei urteilsunfähigen Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen  Bd. 91 
										S. 81
									
									
										 
									
														 
													 Ende der Beistandschaft Aufhebung von Amtes wegen oder aufgrund Antrag  Bd. 94 
										S. 98
									
									
										 
									
														 
													 Wechsel der Art der Beistandschaft  Bd. 94 
										S. 99
									
									
										 
									
														 
													 Hauptanliegen des neuen Erwachsenenschutzrechtes Anpassung des heutigen Vormundschaftsrechtes  Bd. 91 
										S. 75
									
									
										 
									
														 
													 Fachbehörde als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde  Bd. 91 
										S. 78
									
									
										 
									
														 
													 Förderung des Selbstbestimmungsrechtes durch eigene Vorsorge  Bd. 91 
										S. 75
									
									
										 
									
														 
													 Massgeschneiderte Massnahmen für Hilfsbedürftige  Bd. 91 
										S. 77
									
									
										 
									
														 
													 Stärkung der Solidarität innerhalb der Familie  Bd. 91 
										S. 77
									
									
										 
									
														 
													 Verbesserung des Rechtsschutzes bei der fürsorgerischen Unterbringung  Bd. 91 
										S. 78
									
									
										 
									
														 
													 Verbesserung des Schutzes urteilsunfähiger Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen  Bd. 91 
										S. 77
									
									
										 
									
														 
													 Mitwirkungsbeistandschaft   Bd. 93 
										S. 363
									
									
										 
									
														 
													Patientenverfügung Integration in einen Vorsorgeauftrag  Bd. 91 
										S. 102
									
									
										 
									
														 
													 Hinterlegung und Eintrag in der Versichertenkarte  Bd. 91 
										S. 102
									
									
										 
									
														 
													 Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften  Bd. 91 
										S. 102
									
									
										 
									
														 
													 Keine Prüfung durch die Erwachsenenschutzbehörde  Bd. 91 
										S. 102
									
									
										 
									
														 
													 Umfassende Beistandschaft   Bd. 93 
										S. 361
									
									
										 
									
														 
													Vertretung von urteilsunfähigen Personen Durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner  Bd. 91 
										S. 79
									
									
										 
									
														 
													 Vertretungsbeistandschaft   Bd. 93 
										S. 362
									
									
										 
									
														 
													Vorsorgeauftrag Beistandschaft oder Vorsorgeauftrag?  Bd. 101 
										S. 348
									
									
										 
									
														 
													 Darf ein notariell beurkundeter Vorsorgeauftrag handschriftlich abgeändert werden?  Bd. 101 
										S. 363
									
									
										 
									
														 
													 Gehört in einen Vorsorgeauftrag auch eine Patientenverfügung? Oder ein sog. Sorgerechtstestament?  Bd. 101 
										S. 345
									
									
										 
									
														 
													 Gilt Art. 396 Abs. 3 OR?  Bd. 101 
										S. 361
									
									
										 
									
														 
													 Hinterlegung des Vorsorgeauftrages oder Vormerkung beim Zivilstandsamt? Kontrolliert die Hinterlegungsstelle den Vorsorgeauftrag?  Bd. 101 
										S. 353
									
									
										 
									
														 
													 Kann Selbstkontrahieren oder Doppelvertretung zulässig sein? Sind Schenkungen erlaubt?  Bd. 101 
										S. 360
									
									
										 
									
														 
													 Komplexität des Vorsorgeauftrags: Sind bspw. Aufsichts- und Kontrollmechanismen sinnvoll? Können beliebig viele Personen beauftragt werden? Steht die KESB der Beauftragung mehrerer skeptisch gegenüber?  Bd. 101 
										S. 358
									
									
										 
									
														 
													 Muss sich die Entschädigung für den Vorsorgebeauftragten an Bedingungen halten? Was, wenn nichts festgelegt ist?  Bd. 101 
										S. 351
									
									
										 
									
														 
													 Welche Abklärungen sind bezüglich der eingesetzten Person im Validierungsverfahren zu treffen?  Bd. 101 
										S. 357
									
									
										 
									
														 
													 Wie ist das Verhältnis zwischen Vorsorgeauftrag und Vollmacht über die Urteilsfähigkeit hinaus? Kann ein Vorsorgeauftrag als Vollmacht über den Tod hinaus bestehen bleiben?  Bd. 101 
										S. 341
									
									
										 
									
														 
													 Wie kurz darf ein Vorsorgeauftrag abgefasst sein?  Bd. 101 
										S. 363
									
									
										 
									
														 
													 Wie wird die Urteilsunfähigkeit als Validierungsvoraussetzung festgestellt? Was ist mit der Urteilsfähigkeit im Zeitpunkt der Erstellung des Auftrags?  Bd. 101 
										S. 354
									
									
										 
									
														 
													 Auftraggebende Person  Bd. 94 
										S. 150
									
									
										 
									
														 
													 Handlungsfähigkeit  Bd. 94 
										S. 150
									
									
										 
									
														 
													 Beauftragte Person Bestimmbarkeit der Person  Bd. 94 
										S. 152
									
									
										 
									
														 
													 Eignung der beauftragten Person (in casu Ehemann); Gefährdung des Wohls der auftraggebenden Person infolge Überforderung der beauftragten Person  Bd. 103 
										S. 278
									
									
										 
									
														 
													 Natürliche oder juristische Person als Beauftragte  Bd. 94 
										S. 147
									
									
										 
									
														 
													 Über die Eignung des Vorsorgebeauftragten ist prognostisch aufgrund von objektiv feststellbaren Kriterien zu entscheiden  Bd. 103 
										S. 288
									
									
										 
									
														 
													 Beendigung Der Vorsorgeauftrag endet mit dem Tod der auftraggebenden Person.  Bd. 101 
										S. 382
									
									
										 
									
														 
													 Eintritt der Urteilsunfähigkeit. Vorgehen  Bd. 91 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Prüfung durch die Erwachsenenschutzbehörde  Bd. 91 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Beurkundung nicht nach den kantonalen, sondern nach den eidgenössischen Beurkundungsregeln für öffentliche letztwillige Verfügungen mit Zeugen  Bd. 91 
										S. 93
									
									
										 
									
														 
													 Dem Wortlaut von Art. 361 Abs. 1 ZGB ist auf jeden Fall nicht zu entnehmen, dass bei der öffentlichen Beurkundung die Vorschriften über die letztwillige Verfügung anwendbar sind  Bd. 105 
										S. 370
									
									
										 
									
														 
													 Der Beizug von zwei Zeugen ist nicht notwendig (St. Gallen)  Bd. 105 
										S. 369
									
									
										 
									
														 
													 Eigenhändiger Vorsorgeauftrag  Bd. 91 
										S. 91
									
									
										 
									
														 
													 Zur Minderheitsmeinung, wonach zwei Zeugen notwendig sind (St. Gallen)  Bd. 105 
										S. 370
									
									
										 
									
														 
													 Herausgabe der Originalurkunde  Bd. 91 
										S. 99
									
									
										 
									
														 
													 Dass die übertragenen Aufgaben möglichst genau beschrieben werden müssen, wie dies in der Botschaft zum Erwachsenenschutz ausgeführt wird, ist lediglich als Empfehlung anzunehmen, nicht jedoch als Minimalanforderung (Thurgau)  Bd. 105 
										S. 211
									
									
										 
									
														 
													 Inhaltliche Anforderungen an einen Vorsorgeauftrag; mangels gegenteiliger  Anordnung der beauftragten Person gilt ein Vorsorgeauftrag für alle Aufgaben (Thurgau)  Bd. 105 
										S. 210
									
									
										 
									
														 
													 Integration der Patientenverfügung  Bd. 91 
										S. 102
									
									
										 
									
														 
													 Vertretung im Rechtsverkehr  Bd. 94 
										S. 147
									
									
										 
									
														 
													 Wird der Aufgabenbereich nicht umschreiben (also nicht eingeschränkt), wird ein umfassender Vorsorgeauftrag angenommen (Thurgau)  Bd. 105 
										S. 211
									
									
										 
									
														 
													 Wird der Aufgabenbereich nicht umschrieben, d.h. nicht eingeschränkt, ist von einem umfassenden Vorsorgeauftrag auszugehen (Thurgau)  Bd. 105 
										S. 212
									
									
										 
									
														 
													 Verhältnis zum obligationenrechtlichen Auftrag  Bd. 94 
										S. 148
									
									
										 
									
														 
													 Suspensivbedingter Auftrag  Bd. 91 
										S. 100
									
									
										 
									
														 
													 Übergangsrecht Auftragsverhältnisse nach Art. 35 und 405 OR  Bd. 94 
										S. 159
									
									
										 
									
														 
													 Vorsorgeauftrag vor dem 1.1.2013 erstellt  Bd. 94 
										S. 160
									
									
										 
									
														 
													 Urteilsfähigkeit Ein privates Gutachten in Bezug auf die Urteilsfähigkeit (durch einen Arzt erstellt) stellt kein Beweismittel im Sinne von Art. 168 Abs. 1 ZPO dar  Bd. 103 
										S. 267
									
									
										 
									
														 
													 Im Zeitpunkt der Erstellung eines Vorsorgeauftrages muss der Verfasser urteilsfähig sein  Bd. 103 
										S. 267
									
									
										 
									
														 
													 Validierung Dem Wunsch der auftraggebenden Person, der Vorsorgeauftrag sei nun zu validieren, ist unter gewissen Umständen Rechnung zu tragen (Thurgau)  Bd. 105 
										S. 367
									
									
										 
									
														 
													 Widerruf und Beendigung Form des Widerrufes  Bd. 94 
										S. 158
									
									
										 
									
														 
													 Voraussetzungen des Widerrufs. Handlungsfähigkeit  Bd. 94 
										S. 158
									
									
										 
									
														 
													  - 
							
Erwachsenenschutzbehörde  - 
							
Erwerb von Grundstücken  - 
							
Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland  - 
							
Erwerbsbewilligung  - 
							
Erwerbspreis  - 
							
Escroquerie  - 
							
Estimation  - 
							
Estimation des immeubles  - 
							
Etablissement du droit public  - 
							
Etage  - 
							
Etat des charges  - 
							
Etat descriptif  - 
							
Etranger  - 
							
Eviction  - 
							
Exception  - 
							
Exécuteur testamentaire  - 
							
Exécution  - 
							
Exécution des obligations  - 
							
Exécution forcée  - 
							
Executor  - 
							
Exeption  - 
							
Exercice des droits civils  - 
							
Existence d`une base légale  - 
							
Existenz  - 
							
Expectative  - 
							
Expédition  - 
							
Expertise  - 
							
Exploitation agricole  - 
							
Expropriation  - 
							
Expropriation matérielle  - 
							
Expropriationsvertrag  - 
							
Extinction des obligations  - 
							
Extrait  - 
							
Extrait du registre foncier  - 
							
Extratabularersitzung                             
                       	                         					 | 
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