Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 105/2024) |
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Ufer -
Umdruckverfahren -
Umgehung -
Umlegung von Baugebiet -
Umwandlung -
Umweltschutz -
Unerlaubte Handlung -
Ungerechtfertiger Eintrag -
Ungerechtfertigte Bereicherung -
Ungerechtfertigter Eintrag -
Ungetreue Amtsführung -
Ungetreue Geschäftsbesorgung -
Ungültigkeit -
Ungültigkeitsklage Ungültigkeit eines maschinengeschriebenen Testamentes. Rechtsinteresse an der Klage. Rechtsschutzinteresse ist gegeben, wenn Gestaltungsanspruch nur mit Klage geltend gemacht werden kann Bd. 99
S. 39
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Union conjugale -
Union des biens -
Union libre -
Unité des biens -
Universalsukzession -
Unlauterer Wettbewerb -
Unrichtige Kaufpreisangabe -
Unselbständiges Miteigentum und Eigentum Reinhardt Oliver und Brazerol Riccardo, Die Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum an Grundstücken Bd. 95
S. 289
Definitionen selbstständiges und unselbstständiges Miteigentum Bd. 95
S. 291
Drei Arten von Miteigentum gemäss gesetzlicher Konzeption Bd. 95
S. 293
Selbstständiges Miteigentum Bd. 95
S. 293
unselbstständiges Miteigentum im Sinne von Art. 655a Abs. 1 ZGB Bd. 95
S. 293
unselbstständiges Miteigentum im Sinne von Art. 655a Abs. 2 ZGB Bd. 95
S. 293
Grundbuchliche Behandlung Für das Entstehen von unselbstständigem Miteigentum ist der Grundbucheintrag konstitutiv Bd. 95
S. 297
Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum ist zulässig Bd. 95
S. 298
Unselbständiges Miteigentum Unselbstständige Miteigentumsanteile können ihren dauerhaften Zweck auch erfüllen, wenn das gesetzliche Vorkaufsrecht für die selbstständigen Miteigentumsanteile weiterhin besteht Bd. 95
S. 295
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Unterakkordant -
Unterbaurecht -
Untergang des dinglichen Rechtes -
Untergang von Grundeigentum -
Unterhalt -
Unterhaltsstiftung -
Unterschrift Stellvertretung Parteibezeichnung Aus der Unterschrift hat hervorzugehen, ob sich die unterzeichnende natürliche Person persönlich oder die juristische Person verpflichten will. Bd. 87
S. 301
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Unterstellung Der Erbfolge oder des Güterrechts unter das heimatliche Recht Erbfolge -
Unterstützungspflicht -
Untervermächtnis -
Unvordenklichkeit -
Urgents, arrêtés fédéraux -
Urkunde Beglaubigte Fotokopien Urkundencharakter Bd. 87
S. 199
Begriff -
Urkundenfälschung -
Urkundsperson Lukas Müller, Philippe J.A. Kaiser, Diego Benz, Öffentliche Beurkundung von virtuellen Generalversammlungsbeschlüssen nach neuem Aktienrecht (Kann eine Urkundsperson aus der Ferne wahrnehmen und beurkunden?) Bd. 104
S. 65
Mooser Michel, Les examens de capacité de notaire Bd. 96
S. 383
Pannatier Kessler Delphine, Die Anmerkung des Trustverhältnisses und die Pflichten des Notars. Bd. 92
S. 73
Sarah Gros, La capacité de discernement et l’activité notariale Bd. 103
S. 133
Schmid Jürg, Die Schweizerische Zivilprozessordnung aus grundbuch- und notariatsrechtlicher Sicht. Bd. 92
S. 289
Anerkennung ausserkantonaler Fähigkeitsausweise Anerkennung eines ausserkantonalen Fähigkeitsausweises als Notarin oder Notar (Aargau) Bd. 102
S. 81
Die (inhaltlichen) Probleme, denen eine Urkundsperson gewachsen sein muss, werden weitgehend durch Bundesrecht vorgegeben. Die kantonalen Eigenheiten beziehen sich insbesondere auf Verfahrensfragen sowie das Abgaberecht (Aargau) Bd. 102
S. 93
Hauptgrundsätze für die Anerkennung (Aargau) Bd. 102
S. 85
Anmeldung durch die Urkundsperson, ZGB 963 Abs. 3 Ausstand der Urkundsperson Berufspflichten : Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Notar, der die Anweisungen seines Mandanten nicht verstand oder nicht verstehen konnte (Mail-Kopie in englischer Sprache mit nur schwer zu entziffernder Schrift als Grundlage) Bd. 102
S. 113
Aufklärungspflicht des Notars über die Möglichkeit der Eintragung eines Grundpfandrechtes für den Kaufpreis bei einem zahlungsunfähigen Käufer Bd. 91
S. 58
Das verantwortliche Gemeinwesen (vorliegend der Kanton Graubünden) haftet für den Schaden, den eine patentierte Notariatsperson einem Dritten bei der Ausübung einer dienstlichen bzw. im Rahmen der notariellen Tätigkeit (durch eine Handlung oder Unterlassung) widerrechtlich zufügt (Graubünden) Bd. 104
S. 17
Die Art. 41 ff. OR werden auf die zivile Haftungspflicht des (Genfer) Notars als kantonales Hilfsrecht angewendet Bd. 104
S. 181
Die Notariatsperson hat die Vorstellungen und Absichten der Beteiligten zu ermitteln, sie über Inhalt und erkennbare Tragweite des Geschäftes zu belehren sowie auf die Beseitigung von Widersprüchen oder Unklarheiten hinzuweisen (Graubünden) Bd. 104
S. 19
Die tatsachenwidrige Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages, wonach anlässlich der Beurkundung ein Zahlungsversprechen übergeben worden sei, was aber nicht der Fall war, stellt eine Verletzung der notariellen Sorgfaltspflichten dar und führt zur vermögensrechtlichen Verantwortlichkeit (Graubünden) Bd. 104
S. 15
Ein Notar, der vorsätzlich oder fahrlässig eine Erklärung oder Tatsache unwahr beurkundet (vorliegend ist kein Zahlungsversprechen vorgelegen, was im Kaufvertrag nicht korrekt formuliert wurde), macht sich disziplinarisch und vermögensrechtlich verantwortlich (Graubünden) Bd. 104
S. 19
Im Rahmen der bundesrechtlichen Minimalanforderungen sind die Kantone gemäss Art. 55 SchlT ZGB befugt zu bestimmen, in welcher Weise auf ihrem Gebiet die öffentliche Beurkundung hergestellt wird (Graubünden) Bd. 104
S. 18
Missachtung der Ausstandspflichten wegen Selbstbeteiligung und Beteiligung von Angehörigen Bd. 91
S. 48
Verletzung der Wahrheitspflicht bei Abwesenheit einer Vertragspartei Bd. 95
S. 242
Berufspflichtverletzung Beglaubigung Disziplinarmassnahmen bei Verletzung von Berufspflichten durch den Notar (Verletzung des Klarheitsgebotes und der Verfahrensvorschriften) Bd. 102
S. 121
Disziplinarmassnahmen sind vorab Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde und unterstehen somit kantonalem Recht. Das Bundesgericht auferlegt sich Zurückhaltung Bd. 102
S. 131
Liegenschaftenbeschreibung Verstoss gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Beschreibung der Liegenschaften im Vertrag auf Eigentumsübertragung (Bern) Bd. 87
S. 189
Mitwirkung bei der Scheinliberierung von Aktien Bd. 96
S. 163
Unvollständige Angaben im Rechtsgrund über den Erwerb eines Grundpfandrechtes durch eine ausländische juristische Person. Keine fahrlässig begangene Straftat nach Art. 29 Abs. 2 BewG Bd. 96
S. 427
Verletzung der Interessenwahrungspflicht als Notar und Rechtsanwalt Bd. 96
S. 73
Wahrheits- und Klarheitspflicht Bd. 96
S. 392
Berufszertifikat für Urkundspersonen Bd. 92
S. 5
Beurkundungsgebühr Dienstverhältnis Öffentlichrechtliche Verhältnisse Rechtsnatur der Streitigkeit aus dem Dienstverhältnis des Zürcher Notars, insbesondere die Fähigkeitsprüfung. Bd. 87
S. 225
Eintragung ins Register der Notare des Kantons St.Gallen setzt eine Eintragung im St.Galler Anwaltsregister voraus. Übergangsfrist von drei Jahren zur Erfüllung der Eintragung im Anwaltsregister ist angemessen (St.Gallen) Bd. 93
S. 347
Entschädigung / Honorar Entzug der Berufsausübungsbewilligung Beim Entzug der Berufsausübungsbewilligung handelt es sich nicht um ein dauerhaftes Berufsausübungsverbot. Der Betroffene kann jederzeit erneut ein Gesuch für die Ausübung des Notariates stellen (Solothurn). Bd. 101
S. 327
Entzug der Notariatsbewilligung (Solothurn). Bd. 101
S. 327
Für Notare gilt ein strengerer Massstab als für Anwältinnen oder Anwälte, da ein Notar bei öffentlichen Beurkundungen aufgrund der ihm verliehenen Befugnisse eine Funktion zukommt, die mit den höchsten Ansprüchen an Seriosität und Vertrauenswürdigkeit einhergeht. Bd. 101
S. 334
Entzug Wahlfähigkeitszeugnis als Notar. Verhalten für fehlende Vertrauens- bzw. Zutrauenswürdigkeit. Auch ausserberufliches Verhalten darf berücksichtigt werden (Zürich) Bd. 93
S. 60
Erteilung Beurkundungsbefugnis Registrierung als Urkundsperson mit einem ausserkantonalen Anwaltspatent (Schwyz). Bd. 92
S. 120
François Bohnet, Marie-Laure Percassi, La responsabilité civile du notaire indépendant Bd. 104
S. 129
Haftung aus notarielle Tätigkeit Handels- und Gewerbefreiheit Hohheitliche Funktion Die Befugnis zur Vornahme öffentlicher Beurkundungen hat den Charakter von hoheitlichen Funktionen und untersteht nicht dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit. Für die Erteilung dieser Befugnis darf der Nachweis des Wohnsitzes im Kanton verlangt werden. Bd. 86
S. 92
Interessenkollision aus dem Verhältnis Notar und Rechtsanwalt: Berufsregeln für Anwälte und Notare. Mandatsniederlegung aufgrund eines Interessenkonflikts (Wallis) Bd. 103
S. 85
Die Treue- und Schweigepflicht überdauert das Mandatsverhältnis und verbietet es einem Anwalt, einen Auftrag anzunehmen, der sich direkt oder indirekt gegen einen früheren Mandanten richtet und bei dem Informationen zu verwerten wären, die er im Rahmen seines Berufsgeheimnisses erfahren hat (Wallis) Bd. 103
S. 87
Keine Vertretung als Rechtsanwalt in einer Erbschaftsstreitigkeit, wenn der Notar einen Ehe- und Erbvertrag beurkundet hat. Dauer des Ausstandes. Strafen für Rechtsanwalt und Notar zulässig. Beurteilung Busse von Fr. 10000. Bd. 92
S. 127
Nach der bundesrechtlichen Rechtsprechung kann ein Anwalt in einer Streitigkeit, welche eine von ihm errichtete öffentliche Urkunde betrifft, keine der beteiligten Parteien vertreten (Wallis) Bd. 103
S. 87
Unvereinbarkeitsbestimmungen im Notariats- und Anwaltsrecht Bd. 92
S. 124
Notar und Anwalt Voraussetzungen für die Ausübung der Beurkundungstätigkeit durch den im Notarenregister des Kantons Luzern eingetragenen Anwalts-Notar Bd. 95
S. 286
Notariats- oder Fähigkeitsprüfungen Anfechtung der Prüfungsergebnisse Anspruch auf rechtliches Gehör. Einsicht in die Akten von zwei vorgehenden, nicht bestandenen und rechtskräftig erledigten Prüfungen (Luzern) Bd. 96
S. 424
Bei Nichtbestehen der Prüfung. Kantonale und bundesrechtliche Rechtsmittel Bd. 96
S. 390
Unabhängigkeit Kantonsgericht von der Notariatsprüfungskommission trotz Integration in die Gerichtsorganisation (Luzern) Bd. 96
S. 417
Festlegung der jährlichen Prüfungsdaten Bd. 96
S. 387
Inhalt der Notariatsprüfungen in den Kantonen der Westschweiz, Bern und dem Tessin Bd. 96
S. 386
Notariatsprüfung ist im Bundesrecht nicht ausdrücklich geregelt. Gesetzliche Regelung in den Kantonen Bd. 96
S. 384
Pflichten des Notars Bd. 96
S. 383
Prüfungserleichterung für Rechtsanwälte Bd. 96
S. 387
Schriftliche und mündliche Prüfungen Bd. 96
S. 386
Mündliche Prüfungen Bd. 96
S. 389
Schriftliche Prüfungen Bd. 96
S. 388
Vertiefte Kenntnis im Tätigkeitsbereich des Notars Bd. 96
S. 385
Schweizerisches Register der Urkundspersonen Bd. 93
S. 36
Schweizerisches Register für Urkundspersonen Bd. 92
S. 4
Strafrecht Qualifizierte Veruntreuung Die auf dem Konto der Urkundsperson eingehenden Gelder gelten als anvertraut. Urkundsperson geniesst erhöhtes Vertrauen. Bd. 86
S. 98
Übt ein Rechtsanwalt auch die Befugnisse einer Urkundsperson aus, so untersteht er für diese Tätigkeit auch dem Disziplinarrecht des BGFA Bd. 88
S. 356
Unvereinbarkeiten mit der Ausübung des Notariatsberufes Verwaltungsrat Uvereinbarkeit mit dem Notariat Direkte oder indirekte gewerbsmässige Vermittlung im Grundstücksverkehr (Luzern) Bd. 91
S. 394
Unvereinbarkeiten: Zwischen der Funktion des Notars und derjenigen eines halbzeitbeschäftigten Beamter. Prüfung der Verfassungsmässigkeit der kantonalen Bestimmung durch das Bundesgericht. Berufung auf die Wirtschaftsfreiheit unzulässig (Wallis) Bd. 95
S. 250
Voraussetzungen für Befugnis Wohnsitzpflicht Nachweis des Wohnsitzes und des Lebensmittelpunktes im Kanton (Zug). Bd. 86
S. 92
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Urschrift -
Urteil Feststellungsklage Bd. 92
S. 292
Gestaltungsklage Bd. 92
S. 292
Gestaltungsurteil Leistungsurteil Prüfung der richterlichen Anordnung durch den Grundbuchverwalter. Diese muss sich gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer richten. Situation, wenn eine Tagebucheintragung für eine Eigentumsänderung noch nicht vollzogen ist Bd. 88
S. 183
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Urteilsfähigkeit -
Uruguay -
Usage commun -
Usage privatif -
Usage, droit d` -
Usufruit -
Usurpation des fonctions notariales
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Resultat-Ordner
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