| Heft Nr. 6/2009 – 90. Jahrgang (Heft bestellen) |
Seite |
 |
| Abhandlung | Liechtensteinische Besonderheiten im Sachen- und Gesellschaftsrecht – und der Umgang damit durch den schweizerischen Grundbuchverwalter Hammermann Bernd, Dr. iur., Vaduz | 325 |
 |
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 133 III 406 Regeln für die Auslegung von Erbverträgen. Verhältnis zwischen einem Erbvertrag und ihm widersprechenden späteren unentgeltlichen Zuwendungen. | 338 |
| | ZGB Art. 494; Regeln für die Auslegung von Erbverträgen. Verhältnis zwischen einem Erbvertrag und ihm widersprechenden späteren unentgeltlichen Zuwendungen.
Die Frage, ob eine vertragsmässige und damit bindende oder eine einseitige und damit widerrufliche Anordnung vorliegt, muss auf Grund der Interessenlage der Vertragsparteien beantwortet werden, wenn deren übereinstimmender wirklicher Wille nicht ermittelt werden kann und der Wortlaut der Vertragsklausel keinen genauen Aufschluss gibt. Die Einsetzung von Dritten als Erbinnen, die mit dem erstversterbenden Ehegatten weder in einer verwandtschaftlichen noch in einer persönlichen Beziehung standen, kann der überlebende Ehegatte grundsätzlich frei widerrufen (Erw. 2 und 3).
BUNDESGERICHT, II. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem Urteil vom 6. Juni 2007 i.S. Gesellschaft X und Stiftung Y gegen T, U und V (Berufung) (5C.46/2007/ 5C.47/2007).
|
 |
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 134 I 257 Weitergabe des Korporationsbürgerrechts. | 347 |
| | BV Art. 8; Weitergabe des Korporationsbürgerrechts.
Eine öffentlichrechtliche Korporation verletzt das Diskriminierungsverbot nicht, wenn nach ihren Statuten die Mitgliedschaft einer im Jahre 1970 verstorbenen Frau nicht auf ihre Nachfahren weitergegeben werden kann (Erw. 2 und 3).
BUNDESGERICHT, II. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem Urteil vom 18. Juni 2008 i.S. Egli-Oberholzer gegen Genosssame Lachen (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_717/2007). |
 |
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 135 III 206 Stellung der Unterschrift bei der eigenhändigen letztwilligen Verfügung. | 351 |
| | ZGB Art. 505 Abs. 1 und Art. 520 Abs. 1; Ungültigkeitsklage; Formmangel. Stellung der Unterschrift bei der eigenhändigen letztwilligen Verfügung (Erw. 2 und 3).
BUNDESGERICHT, II. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem Urteil in italieniescher Sprache vom 8. Dezember 2008 i.S. A gegen B und Konsorten (5A_371/2008) (Praxis 2009 Nr. 77 S. 525).
|
 |
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 134 III 433 Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum doppelten Ertragswert. | 356 |
| | BGBB Art. 21 Abs. 1; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum doppelten Ertragswert.
Voraussetzungen, unter denen ein Erbe die Zuweisung verlangen kann, der gestützt auf einen Ehevertrag gemeinsam mit seinem Ehepartner Gesamteigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist (Erw. 2.4).
BUNDESGERICHT, II. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem Urteil vom 17. April 2008 i.S. A gegen B und Mitbeteiligte (Beschwerde in Zivilsachen) (5A_512/2007).
|
 |
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Bewertung einer Liegenschaft im Erbteilungsprozess. Berücksichtigung der zukünftigen, wahrscheinlichen Wertentwicklung. | 359 |
| | ZGB Art. 617 und 618; Erbteilungsklage; Bewertung einer Liegenschaft.
Bewertung unter Berücksichtigung der zukünftig wahrscheinlichen Entwicklung der Liegenschaft, wertvermehrende Investitionen einzelner Erben in die Liegenschaft.
BUNDESGERICHT, II. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem unveröffentlichten Urteil vom 21. Dezember 2007 i.S. K gegen B und C (5A_141/2007).
|
 |
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 134 III 481 Wahl des Verwalters und des Abwarts einer Stockwerkeigentümer-gemeinschaft sowie Festsetzung der Entschädigung. Ausschluss vom Stimmrecht der zur Wahl vorgeschlagenen Person. | 363 |
| | ZGB Art. 712m Abs. 2, Art. 68; Wahl des Verwalters und des Abwarts einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sowie Festsetzung der Entschädigung; Ausschliessung vom Stimmrecht.
Aufgrund des Verweises in Art. 712m Abs. 2 ZGB findet die Vorschrift über die Ausschliessung vom Stimmrecht (Art. 68 ZGB) auf die Stockwerkeigentümerversammlung Anwendung (Erw. 3.4).
Bei der Wahl des Verwalters handelt es sich nicht um ein Rechtsgeschäft i.S. von Art. 68 ZGB, sondern um einen internen Verwaltungsakt, sodass auch ein Stockwerkeigentümer an einem Beschluss teilnehmen kann, welcher seine Wahl zum Verwalter betrifft (Erw. 3.5).
Rechtsgeschäfte gemäss Art. 68 ZGB sind hingegen der Beschluss auf Leistung einer Entlöhnung für die Tätigkeit als Verwalter (Erw. 3.6) und die Wahl eines Abwarts sowie der Beschluss auf Leistung einer Entlöhnung für dessen Tätigkeit (Erw. 3.7), sodass der betreffende Stockwerkeigentümer an dieser Beschlussfassung nicht stimmberechtigt ist.
Ist ein Stockwerkeigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen, so gilt dies auch dann, wenn er einen nicht vom Stimmrecht ausgeschlossenen Stockwerkeigentümer vertritt (Erw. 3.8).
Unter Verletzung von Art. 68 ZGB abgegebene Stimmen sind als ungültig zu betrachten und nicht zu zählen. Die Nichtteilnahme an einer Versammlung steht einer Berufung auf Art. 68 ZGB nicht entgegen (Erw. 3.9).
BUNDESGERICHT, II. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem Urteil vom 10. Juli 2008 i.S. X gegen Stockwerkeigentümergemeinschaft Haus Y (Beschwerde in Zivilsachen) (5A_149/2007).
|
 |
| Verschiedenes | Stiftung Schweizerisches Notariat / Fondation Notariat Suisse Rapport d’activité 2008 de la Fondation Notariat Suisse | 369 |
 |
| Verschiedenes | Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter/Société Suisse des Conservateurs du Registre foncier Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 61. Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 18. September 2009 in Vaduz.
| 371 |
 |
| Verschiedenes | Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter/Société Suisse des Conservateurs du Registre foncier Bericht über die 61. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 18. und 19. September 2009 in Vaduz. | 376 |
 |
| Verschiedenes | Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter/Société Suisse des Conservateurs du Registre foncier Kurzbericht des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) über die laufenden Projekte, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung. | 378 |
 |  |  |
 |