| | Die neue GBV ist auf die Grundbuchführung mittels Informatik ausgerichtet und öffnet die Pforten für den elektronischen Geschäftsverkehr. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat auch eine Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) erlassen, welche die Übermittlung der elektronischen Urkundenausfertigung und der elektronischen amtlichen Beglaubigung regelt.
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