Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht ZBGR
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Vorlage des Bundesrates zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht endgültig gescheitert
Der Ständerat hat als Erstrat am 15. Juni 2023 beschlossen auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Nationalrat als Zweitrat hat die Vorlage am 20. September 2023 behandelt. Er ist auf die Vorlage eingetreten und hat die Vorlage mit einigen Änderungen verabschiedet. Am 12. März 2024 hat sich der Ständerat nochmals mit der Vorlage befasst und wiederum Nichteintreten auf den Bundesratsentwurf beschlossen. Damit ist die Vorlage endgültig gescheitert.
 
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Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (Erbrecht) vom 22. Dezember 2023 – die Referendumsfrist läuft bis 18. April 2024
Die Schweiz erhält neue gesetzliche Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle und nähert die entsprechenden Bestimmungen dem EU-Recht an.
Die Bevölkerung ist immer mobiler. Ein grosser Teil hat mehrere Staatsbürgschaften oder verbringt einen Lebensabschnitt im Ausland. Auch hinterlassen immer mehr Verstorbene Vermögenswerte in der Schweiz und im Ausland.
Hauptziel der Revisionsvorlage ist eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der EuErbVo. Widersprüche zu Entscheidungen der EuErbVo-Mitgliedstaaten sollen verhindert werden, so dass in grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehrere Behörden oder Staaten tätig werden.
Mit der Revision wird aber auch Änderungs-, Ergänzungs- und Klarstellungsbe-dürfnissen Rechnung getragen. Die Gestaltungsfreiheit wird erweitert.
Am 13. März 2020 hat der Bundesrat dem National- und Ständerat den Entwurf und die Botschaft für die Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht überwiesen. Die Bundesversammlung hat am 22. Dezember 2023 die Änderungen beschlossen. Die Referendumsfrist endet am 18. April 2024. Es wird mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2025 gerechnet.
 
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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht
Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.
 
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BR - Aktienrecht: flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023
Bern, 02.02.2022 - Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) in Kraft gesetzt. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen.
 
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BR - Künftig auch elektronische Originale öffentlicher Urkunden
Bern, 17.12.2021 - Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig auch in elektronischer Form erstellt werden können. Zu deren sicheren und langfristigen Aufbewahrung soll zudem ein zentrales elektronisches Urkundenregister geschaffen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) verabschiedet.
 
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BR - Revidierte Grundbuchverordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft
Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision der Grundbuchverordnung (GBV) zur Kenntnis genommen. Er hat die neuen Verordnungsbestimmungen gutgeheissen und entschieden, sie zusammen mit den Artikeln 949b und 949c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Der nationale Grundstücksuchdienst für Behörden wird seinen Betrieb ab dem Jahr 2024 aufnehmen.
 
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Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter das BewG – Vernehmlassung
Die Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze, sollen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller) unterstellt werden. Da solche Infrastrukturen für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, soll ihr Verkauf an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Vernehmlassungsfrist: 17. Februar 2022
 
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Einheitliches Beurkundungsverfahren in der Schweiz
2013 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für einen Vorentwurf zu Anpassungen des Beurkundungsrechtes in die Wege geleitet. Der Vorentwurf ist teilweise auf Ablehnung gestossen.
2018 setzte das Bundesamt für Justiz eine Group de réflexion ein mit dem Auftrag, die Möglichkeiten einer bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens aus fachlicher Sicht zu vertiefen. Der Bericht liegt nun vor und kommt zum Schluss, dass das Beurkundungsverfahren in der Schweiz aus fachlicher Sicht vereinheitlicht werden könnte.
 
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Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Bern, 19.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
 
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Erbrecht und Ehe für alle
Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2020 zwei Vorlagen zum Erbrecht und Ehe für alle mit Änderungen im Schweizerischen Zivilge-setzbuch verabschiedet. Für beide Vorlagen endet die Referendumsfrist am 10. April 2021.
 
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Grundbuch: AHV-Nummer ermöglicht landesweite Grundstücksuche
14.10.2020 - Mit der AHV-Nummer kann eine berechtigte Behörde künftig über einen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um.
 
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WEKO empfiehlt Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden
 
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Modernisierung des Handelsregisters / Abschaffung von Beurkundungstatbeständen
 
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Verordnung über Zweitwohnungen
vom 22. August 2012 (AS 2012 S. 4585; SR 702).
 
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Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Name und Bürgerrecht).
Änderung vom
11. September 2011 (AS 2012 S. 2569; SR 210).
 
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Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht).
Änderung vom
19. Dezember 2008 (AS 2011 S. 725; SR 210).
 
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Inkrafttreten der Immobiliarsachenrechtsrevision / Neue Grundbuchverordnung
Der Bundesrat hat am 23. September 2011 die Teilrevision des ZGB über den Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er eine neue Grundbuchverordnung erlassen und auf denselben Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
 
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Anordnung von Verfügungssperren
Verordnung über vorsorgliche Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d’Ivoire vom 19. Januar 2011
(AS 2011 S. 367; SR 946.231.128.9).

Verordnung über vorsorgliche Massnahmen gegen gewisse Personen aus Tunesien vom 19. Januar 2011
(AS 2011 S. 461; SR 946.231.175.8)
sowie Änderung vom 4. Februar 2011.

Verordnung über vorsorgliche Massnahmen gegen gewisse Personen aus der
Arabischen Republik
Aegypten vom 2. Februar 2011.
 
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Neues GmbH-Recht
Die Änderung des Obliga-
tionenrechts und die neue Handelsregisterverordnung treten auf 1. Januar 2008 in Kraft.
 
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Übernahme des über den Trust anwendbaren Rechts in die schweizerische IPR-Gesetzgebung
Wegleitung zur grundbuchlichen Behandlung von Trustgeschäften
 
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Neues GmbH – Recht und kleine Aktienrechtsrevision
Gesetzestexte sind als Separata erhältlich
 
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Änderung von Art. 54 und 55 des Versicherungsvertragsgesetzes
Sachversicherungsverträge enden mit der Eigentumsänderung und mit der Konkurseröffnung.
 
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Änderung des Stiftungsrechts
Auf den 1. Januar 2006 ist eine Änderung der Stiftungsbestimmungen im ZGB in Kraft getreten.
 
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Obligationenrecht. Änderung per 1. Dezember 2005 (AS 2005 S. 5097).
Mit Wirkung ab 1. Dezember 2005 bedarf es zur Gültigkeit der Bürgschaftsverpflichtung einer verheirateten Person der Zustimmung des Ehegatten.
 
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Anmerkungen zu BGE 130 III 13 = ZBGR 86 S. 33
Das Bundesgericht äussert sich zur Parzellierung des herrschenden Grundstücks bei unselbständigem Miteigentum.
 
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Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
 
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Elektronische Signatur
Änderung von ZGB und OR
 
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Fusionsgesetz
Änderung von HRegV, GBV und BewV
 
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Änderung des ZGB
Trennungsfrist im Scheidungsrecht: Änderung vom 19. Dezember 2003 (AS 2004 S. 2161);
Elektronische Führung der Personenstandsregister: Änderung vom 5. Oktober 2001 (AS 2004 S. 2911).
 
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Änderung des SchKG
Anmerkung des Konkurses und der Nachlassstundung im Grundbuch (Art. 176 Abs. 2 und 296 zweiter Satz SchKG) und Arbeitnehmerforderungen (Art. 219 Abs. 4 Erste Klasse lit. a).
 
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Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Testamentszusatzes
Einfügung in das Testament unter einer vorhandenen Unterschrift.
 
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Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Änderungsbeschluss der Bundesversammlung vom 8. Oktober 2004.
 
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Fusionsgesetz (FusG)
Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG) vom 3. Oktober 2003 (AS 2003 S. 6691; SR 221.301).
 
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Wohnbauförderung und Grundbuch
Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21. März 2003 (AS 2003 S. 3083, SR 842).
Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsverordnung, WFV) vom 26. November 2003 (AS 2004 S. 551, SR 842.1).
 
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ZGB
Änderung des Zivilgesetzbuches (Pflanzenrecht – Pflanzensuperficies; Nutzniessung an Gebäude- oder Grundstücksteilen) vom 20. Juni 2003 (AS 2003 S. 4121).
 
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BGBB und LPG
Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 20. Juni 2003 (AS 2003 S. 4123; SR 211.412.11).
Änderung des Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG). vom 20. Juni 2003 (AS 2003 S. 4127; SR 211.213.2).
Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV). Änderung vom 26. November 2003 (AS 2003 S. 5369; SR 913.1).
 
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Tiere sind keine Sachen mehr
Änderung von ZGB, OR und SchKG per 1. April 2003
 
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Erneute Änderung des BewG
Änderung des Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 22. März 2002 (AS 2002 S. 2467; SR 211.412.41).
Änderung der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) vom 3. Juli 2002 (AS 2002 S. 2469; SR 211.412.411).
 
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Lex Koller soll massvoll gelockert werden
Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung
 
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Änderung des OR vom 22. Dezember 1999 (Die kaufmännische Buchführung)
Der Bundesrat hat die Änderung, welche die elektronische Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher neu regelt, auf den 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt.
 
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Änderung der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV)
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit erfährt auch die BewV eine Änderung.
 
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Änderung des Bundesgesetzes über die Bundestrafrechtspflege (BStP)
Neuer Anmerkungstatbestand einer Grundbuchsperre
 
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Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit erfährt auch das BewG eine Änderung.
 
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Änderung des ZGB vom 5. Oktober 2001 (Erbrecht des überlebenden Ehegatten)
In Art. 473 ZGB wird die verfügungsfreie Quote gesetzlich festgelegt
 
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Aktualität aus dem Gesellschaftsrecht
Sacheinlage- und Sachübernahmefähigkeit von Internetseiten und Domain Names
 
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Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht
Orientierung über die Geschäftstätigkeit, Gesetzgebung und neue Erlasse, Richtlinien für die Grundbuchführung, Gerichts- und Verwaltungspraxis an der Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 7. September 2001 in Martigny.
 
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Mindestnennwert von Aktien
Änderung des OR auf den 1. Mai 2001
 
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Öffentliche Beurkundung einer Bürgschaftsurkunde
Redaktionelle Bemerkung zu ZBGR 82 S. 185 (BGE 125 III 131)
 
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Löschungen nach Art. 976 ZGB
 
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Aus dem Bundesgericht (Uferwasser)
Streit ums nackte Eigentum
 
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Aus dem Bundesgericht (Steuerbefreite Post?)
Steuerbefreite Post?
Einstweilen offen gelassene Frage
 
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Gesetzgebung (MWSTG)
Der Bundesrat hat das Mehrwertsteuergesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.
 
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Gesetzgebung (GestG)
Einheitliche Regelung des Gerichtsstandes in Zivilsachen in der Schweiz mit Wirkung ab 1. Januar 2001.
 
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Bäuerliches Bodenrecht
Verzeichnis der gemäss Art. 79 Abs. 2 BGBB anerkannten Körperschaften
 
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Freiberufliche Notare in geschütztem Markt
Hohe Tarife - kein Preiswettbewerb
 
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Vormerkung des Rückfallsrecht bei Schenkung
Redaktionelle Bemerkung zum Entscheid ZBGR 81 S. 187
 
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Notar und Geldwäscherei
Das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz; GwG) ist am 1. April 1998 in Kraft getreten. Das Gesetz ist als eines der Instrumente im Kampf gegen die Geldwäscherei und das organisierte Verbrechen gedacht.
 
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Änderung des ZGB vom 26. Juni 1998 (Personenstand, Eheschliessung, Scheidung, Kindesrecht etc.)
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich Personenstand, Eheschliessung, Scheidung, Kindesrecht, Verwandtenunterstützungspflicht, Heimstätten, Vormundschaft und Ehevermittlung.
 
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Neues Scheidungsrecht
Der Bundesrat hat das neue Scheidungsrecht auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt (AS 1999 S. 1118).
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