Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht ZBGR
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Das Stockwerkeigentumsrecht soll punktuell angepasst werden
Bern, 20.09.2024 - Die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 die Vernehmlassung zu entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Mit punktuellen Neuerungen will er das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anpassen. Zudem sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Rechtssicherheit erhöht werden.
 
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BR - Internationales Erbrecht: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2025
Bern, 26.06.2024 - Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verringern insbesondere das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland. Damit wird die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht.
 
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Vorlage des Bundesrates zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht endgültig gescheitert
Der Ständerat hat als Erstrat am 15. Juni 2023 beschlossen auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Nationalrat als Zweitrat hat die Vorlage am 20. September 2023 behandelt. Er ist auf die Vorlage eingetreten und hat die Vorlage mit einigen Änderungen verabschiedet. Am 12. März 2024 hat sich der Ständerat nochmals mit der Vorlage befasst und wiederum Nichteintreten auf den Bundesratsentwurf beschlossen. Damit ist die Vorlage endgültig gescheitert.
 
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Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (Erbrecht) vom 22. Dezember 2023 – die Referendumsfrist läuft bis 18. April 2024
Die Schweiz erhält neue gesetzliche Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle und nähert die entsprechenden Bestimmungen dem EU-Recht an.
Die Bevölkerung ist immer mobiler. Ein grosser Teil hat mehrere Staatsbürgschaften oder verbringt einen Lebensabschnitt im Ausland. Auch hinterlassen immer mehr Verstorbene Vermögenswerte in der Schweiz und im Ausland.
Hauptziel der Revisionsvorlage ist eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der EuErbVo. Widersprüche zu Entscheidungen der EuErbVo-Mitgliedstaaten sollen verhindert werden, so dass in grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehrere Behörden oder Staaten tätig werden.
Mit der Revision wird aber auch Änderungs-, Ergänzungs- und Klarstellungsbe-dürfnissen Rechnung getragen. Die Gestaltungsfreiheit wird erweitert.
Am 13. März 2020 hat der Bundesrat dem National- und Ständerat den Entwurf und die Botschaft für die Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht überwiesen. Die Bundesversammlung hat am 22. Dezember 2023 die Änderungen beschlossen. Die Referendumsfrist endet am 18. April 2024. Es wird mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2025 gerechnet.
 
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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht
Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.
 
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BR - Aktienrecht: flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023
Bern, 02.02.2022 - Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) in Kraft gesetzt. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen.
 
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BR - Künftig auch elektronische Originale öffentlicher Urkunden
Bern, 17.12.2021 - Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig auch in elektronischer Form erstellt werden können. Zu deren sicheren und langfristigen Aufbewahrung soll zudem ein zentrales elektronisches Urkundenregister geschaffen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) verabschiedet.
 
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BR - Revidierte Grundbuchverordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft
Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision der Grundbuchverordnung (GBV) zur Kenntnis genommen. Er hat die neuen Verordnungsbestimmungen gutgeheissen und entschieden, sie zusammen mit den Artikeln 949b und 949c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Der nationale Grundstücksuchdienst für Behörden wird seinen Betrieb ab dem Jahr 2024 aufnehmen.
 
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Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter das BewG – Vernehmlassung
Die Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze, sollen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller) unterstellt werden. Da solche Infrastrukturen für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, soll ihr Verkauf an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Vernehmlassungsfrist: 17. Februar 2022
 
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Einheitliches Beurkundungsverfahren in der Schweiz
2013 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für einen Vorentwurf zu Anpassungen des Beurkundungsrechtes in die Wege geleitet. Der Vorentwurf ist teilweise auf Ablehnung gestossen.
2018 setzte das Bundesamt für Justiz eine Group de réflexion ein mit dem Auftrag, die Möglichkeiten einer bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens aus fachlicher Sicht zu vertiefen. Der Bericht liegt nun vor und kommt zum Schluss, dass das Beurkundungsverfahren in der Schweiz aus fachlicher Sicht vereinheitlicht werden könnte.
 
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Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Bern, 19.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
 
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Erbrecht und Ehe für alle
Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2020 zwei Vorlagen zum Erbrecht und Ehe für alle mit Änderungen im Schweizerischen Zivilge-setzbuch verabschiedet. Für beide Vorlagen endet die Referendumsfrist am 10. April 2021.
 
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Grundbuch: AHV-Nummer ermöglicht landesweite Grundstücksuche
14.10.2020 - Mit der AHV-Nummer kann eine berechtigte Behörde künftig über einen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um.
 
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WEKO empfiehlt Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden
 
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Modernisierung des Handelsregisters / Abschaffung von Beurkundungstatbeständen
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