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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Erbrecht und Ehe für alle Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2020 zwei Vorlagen zum Erbrecht und Ehe für alle mit Änderungen im Schweizerischen Zivilge-setzbuch verabschiedet. Für beide Vorlagen endet die Referendumsfrist am 10. April 2021. |
| Die Änderungen finden sich im Bundesblatt:
a) Ehe für alle: Bundesblatt 2020 ab S. 9913 Link-Text
b) Erbrecht: Bundesblatt 2020 ab S. 9923 Link-Text |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Grundbuch: AHV-Nummer ermöglicht landesweite Grundstücksuche 14.10.2020 - Mit der AHV-Nummer kann eine berechtigte Behörde künftig über einen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um. |
| Die revidierte Grundbuchverordnung (GBV) regelt einerseits die Verwendung der AHV-Nummer als Personen-identifikator im Grundbuch und andererseits die landesweite Grundstücksuche für Behörden. Am 15. Dezember 2017 hat das Parlament die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend die Beurkundung des Personenstands und das Grundbuch beschlossen. Mit der Revision der GBV sollen die beschlossenen Änderungen des ZGB vom 15. Dezember 2017 im Bereich des Grundbuchs (Art. 949b und Art. 949c ZGB) umgesetzt werden.
Vorentwurf und erläuternder Bericht dazu:
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | WEKO empfiehlt Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden |
| Die Wettbewerbskommission (WEKO) berichtet über eine von ihr erstellte binnenmarktrechtliche Untersuchung betreffend die Freizügigkeit für Notare. Sie empfiehlt, dass die Kantone gleichwertige Ausbildungen von freuberuflichen Notaren aus anderen Kantonen anerkennen. Sie sieht darin den Vorteil, dass die berufliche Mobilität von freiberuflichen Notaren innerhalb der Schweiz wesentlich erleichtert würde. Einschränkende Massnahmen wie Wohnsitz-pflichten, Gegenrechtsbestimmungen oder Staatsbürgerschaftserfordernisse sollten aufgehoben werden. Die Kantone mit Amtsnotariat sollten bei der Stellenbesetzung auch ausserkantonal ausgebildete Notare berücksichtigen.
Die WEKO begründet diese Empfehlung im Wesentlichen auch damit, dass Notare aus der EU gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU und das auf den 1. September 2013 in Kraft getretene Berufsqualifikationsgesetz die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in der Schweiz beantragen können. Dies führe zu einer Benachteiligung der innerstaatlichen Notare.
Die WEKO unterstützt die im Vernehmlassungesentwurf über die Änderung des SchlT ZGB zur öffentlichen Beurkundung vorgesehene Freizügigkeit, öffentliche Urkunden im Bereich der Grundstücksgeschäfte schweizweit als gültige Rechtsgrundausweise zu akzeptierten. Mit der interkantonalen Anerkennung öffentlicher Urkunden über Grundstückgeschäfte könnten die Kunden von einem grösseren Angebot profitieren und den Notar entsprechend ihren Bedürfnissen hinsichtlich Qualität, Leistung und Preis schweizweit auswählen.
Quelle: Medienmitteilung, WEKO, 11. Oktober 2013.
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Modernisierung des Handelsregisters / Abschaffung von Beurkundungstatbeständen |
| Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 19. Dezember 2012 das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf zur Änderung des Handelsregisters und des Revisionsaufsichtsgesetzes eröffnet. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die Beurkundungsbedürftigkeit des Gründungsaktes einer einfach strukturierten Kapitalgesellschaft, den Beschluss über die Kapitalerhöhung und über Statutenänderungen, sofern sie nur den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt betrifft und die Einlagen nur durch Geld geleistet werden sowie über Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft aufzuheben.
Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungen Kenntnis genommen. In Anbetracht der klaren Ablehnung des Vorschlags zur Aufhebung der Beurkundungspflicht in den genannten Fällen soll in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage an der Beurkundungspflicht festgehalten werden. Da auch der Vorschlag zum Aufbau eines gesamtschweizerischen Handelsregisters kein gutes Vernehmlassungsergebnis erzielt hat, werden Alternativen dazu geprüft. Dagegen wurden die Einführung eines verwaltungsinternen Referenz-Personenregisters und der AHV-Nummer als Personenidentifikator begrüsst.
Quelle: Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 23. Oktober 2013.
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